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Bitte Zebrastreifen im Bereich von Kita - Mendelssohnstraße/Höhe Schubertstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat benötigt zur Entscheidung eine explizite, schriftliche Angabe, ob der Fußgängerüberweg (FGÜ) nördlich oder südlich der Schubertstraße gewünscht ist. Unabhängig davon müssen insbesondere folgende Voraussetzungen gemäß den "Richtlinien für die Anlage und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) erfüllt sein: Eine Erkennbarkeit der FGÜ bei Tempo 50 aus 100 Metern und die Sichtweite von und auf die Warteflächen aus 50 Metern Entfernung. Die verkehrlichen Einsatzgrenzen sind so definiert, dass im Rahmen der Schulwegsicherung mindestens 30 bis 50 Fußgänger_innen bei gleichzeitig 200 bis 300 Kfz/h am Überweg auftreten müssen; bei Überwegen, die nicht der Schulwegsicherung dienen, 50 bis 100 Fußgänger_innen bei gleichzeitig 200 bis 300 Kfz/h. Um sicherzustellen, dass die für die Einrichtung erforderlichen Verkehrsmengen erreicht sind, wird eine Erhebung der Fahrzeuge wie auch der Fußgänger_innen durchgeführt. Weiterhin wird der Aufwand der notwendigen Beleuchtung und der baulichen Anpassung ermittelt. Nach Auswertung der Ergebnisse wird über die Anlage des Fußgängerüberweges abschließend entschieden.