Hydrant zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung - verlängerter Ginsterweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1528
Betreff: Hydrant zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung - verlängerter Ginsterweg Die geltenden Rechtsvorschriften für Kleingartenanlagen sehen die Errichtung von Löschwasserversorgungsanlagen zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung nicht vor. Es dient zur Kenntnis, dass der nächstgelegene Hydrant, der der Feuerwehr im Brandfall zur Löschwasserentnahme zur Verfügung steht, sich im Ginsterweg in Höhe der Hausnummer 2A befindet. Dieser ist nach Ansicht des Magistrats zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung als völlig ausreichend zu betrachten. Es bedarf daher keiner Errichtung eines zusätzlichen Hydranten im verlängerten Ginsterweg.