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Warum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Magistrat wird nicht unternehmerisch aktiv (Der Magistrat als Auftraggeber). Er wirkt auf die verschiedenen städtischen Gesellschaften ein, dass diese im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main aufbauen und betreiben. Dabei ist die Mainova AG aus wettbewerbsrechtlichen Gründen so zu behandeln wie jeder andere Marktbewerber. Eine direkte Vergabe an die Mainova AG ist rechtlich unzulässig. Zu 2.: Der Magistrat errichtet selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen, sondern überlässt diese Aufgabe im Rahmen des sogenannten Open-Market-Modells gewerblichen Anbietern. Derzeit nimmt das Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt (ASE) keine weiteren Anträge für Standorte für AC-Ladepunkte entgegen. Die Mainova befindet sich hinsichtlich der bereits gestellten Anträge für E-Ladepunkte im Austausch mit dem ASE. Zusätzlich hat die Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit Mainova und der ABG Frankfurt Holding ein Konzept für den verstärkten Ausbau von Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Tiefgaragen entwickelt. Dazu wurden über 300 Ladepunkte in 13 öffentlichen Parkhäusern errichtet. Ferner stattet Mainova derzeit 100 REWE-Filialen im Rhein-Main-Gebiet, davon 25 in Frankfurt, mit öffentlicher Schnellladeinfrastruktur aus. Mainova plant bis 2029 insgesamt 3.000 in Frankfurt und dem Umland zu errichten. Es besteht die Möglichkeit der Mainova Freiflächen, Grundstücke oder andere passende Standorte für den Betrieb von öffentlichen Ladesäulen zu melden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.mainova.de/de/fuer-unternehmen/loesungen/elektroautos-im-unternehmen/standorte-gesucht Zu 3.: Von den ursprünglich 380 Ladepunkten sind etwa 90 Prozent umgesetzt und in Betrieb. In den nächsten Wochen werden noch einige wenige Standorte von verschiedenen Betreibern abschließend umgesetzt. Zu 4. und 8.: Die aktuellen Standorte können beispielsweise auf den einschlägigen Ladestationsportalen der Anbieter, auf mainziel.de und auch online bei der Bundesnetzagentur eingesehen werden. In den Stadtteilen Bergen-Enkheim, Riederwald, Seckbach und Fechenheim stehen aktuell 14 öffentliche Ladepunkte der Mainova im Parkhaus Borsigallee zur Verfügung. Zu 5.: Das Open-Market-Modell wurde überwiegend gut umgesetzt. Der Magistrat geht davon aus, dass die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlicher Fläche den Umstieg der Frankfurter Bürger auf die Elektromobilität unterstützt und damit seinen Teil zur Zielerreichung der Klimaneutralität in Frankfurt 2035 beiträgt. Eine Schwäche des Modells ist, dass vor allem an stark frequentierten und damit für die Ladeinfrastrukturbetreiber attraktiven Standorten Ladeinfrastruktur errichtet worden ist. Die äußeren Stadtteile liegen dabei investorenseitig nicht im Fokus. Um dieser Schwäche entgegen zu wirken, hat der Magistrat im Herbst des Jahres 2023 die Bedarfsanalyse "E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen in Frankfurt am Main" an ein externes Unternehmen in Auftrag gegeben. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat diese externe Ausschreibung zur Erstellung einer Bedarfsanalyse für den zukünftigen Bedarf an E-Ladesäulen auf öffentlicher Fläche erfolgreich durchgeführt. Eine weitere Ausschreibung zur Standortplanung und Festlegung für die ermittelte noch erforderliche Anzahl von Ladesäulen auf öffentlichen Flächen ist bereits erfolgt. Die Festlegung der Standorte erfolgt in Kooperation und Abstimmung mit den Fachämtern der Stadtverwaltung. Dabei werden auch die Ortsbeiräte eingebunden. Der Magistrat hat die Ortsbeiräte bereits schriftlich darüber informiert. Mit diesem Verfahren soll die Mindestversorgung mit E-Ladeinfrastruktur in allen Stadtteilen sichergestellt werden. Zu 6.: Dort, wo es möglich war, wurden die Vorschläge der Ortsbeiräte berücksichtigt. Wo es nicht möglich war, greifen alternative Standorte, die von den Planungsbüros erarbeitet wurden. Der Magistrat weist darauf hin, dass ein finaler Anspruch auf Realisierung einzelner Vorschläge nicht bestehen kann. Zu 7.: Im Rahmen des Pilotprojektes gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, auf die Standortanträge der Betreiber Einfluss zu nehmen. Im zukünftigen Verfahren ist eine Grundversorgung aller Stadtteile sichergestellt.

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