Verkehrskonzept rund um das Areal der Rennbahn Frankfurt-Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST
1523
Betreff: Verkehrskonzept
rund um das Areal der Rennbahn Frankfurt-Niederrad Grundsätzlich unterliegt der
öffentliche Straßenraum dem Gemeingebrauch. Der Magistrat hat also keine
Handhabe, Ortsfremden das Parken auf dafür vorgesehenen Flächen zu
untersagen. Eine die Nachfrage regulierende Bewirtschaftung der Flächen würde
aber auch bei Anwendung einer Bewohnerparkregelung die Anwohner und deren
Besucher ebenfalls treffen. Abgesehen davon, dass vor diesem Hintergrund das
Bewohnerparken in Frankfurt am Main unter den Bewohnern nicht unumstritten ist,
kann eine Parkraumbewirtschaftung, die zwischen den verschiedenen
Nachfragegruppen einen Ausgleich herstellen kann und insbesondere die
Bedürfnisse der Anwohner befriedigt, nur dann erfolgreich umgesetzt werden,
wenn die Einhaltung wirkungsvoll überwacht werden kann. Die vorhandenen
Überwachungskapazitäten reichen jedoch nicht aus, um derzeit über die
vorhandenen Parkraumbewirtschaftungsgebiete hinaus flächenhaft neue Gebiete
einzurichten. Darüber hinaus sind die
Randbedingungen hinsichtlich der Sportakademie noch nicht endgültig
geklärt, der zugehörige Bebauungsplan befindet sich erst im Verfahren. Der Magistrat bedauert, dass vor diesem Hintergrund
die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für das Areal rund um die Rennbahn
nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2017, OM 1479