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Verkehrskonzept rund um das Areal der Rennbahn Frankfurt-Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1523 Betreff: Verkehrskonzept rund um das Areal der Rennbahn Frankfurt-Niederrad Grundsätzlich unterliegt der öffentliche Straßenraum dem Gemeingebrauch. Der Magistrat hat also keine Handhabe, Ortsfremden das Parken auf dafür vorgesehenen Flächen zu untersagen. Eine die Nachfrage regulierende Bewirtschaftung der Flächen würde aber auch bei Anwendung einer Bewohnerparkregelung die Anwohner und deren Besucher ebenfalls treffen. Abgesehen davon, dass vor diesem Hintergrund das Bewohnerparken in Frankfurt am Main unter den Bewohnern nicht unumstritten ist, kann eine Parkraumbewirtschaftung, die zwischen den verschiedenen Nachfragegruppen einen Ausgleich herstellen kann und insbesondere die Bedürfnisse der Anwohner befriedigt, nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Einhaltung wirkungsvoll überwacht werden kann. Die vorhandenen Überwachungskapazitäten reichen jedoch nicht aus, um derzeit über die vorhandenen Parkraumbewirtschaftungsgebiete hinaus flächenhaft neue Gebiete einzurichten. Darüber hinaus sind die Randbedingungen hinsichtlich der Sportakademie noch nicht endgültig geklärt, der zugehörige Bebauungsplan befindet sich erst im Verfahren. Der Magistrat bedauert, dass vor diesem Hintergrund die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für das Areal rund um die Rennbahn nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1479

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