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Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des Sozialamts

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1518 Betreff: Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des Sozialamts Eine vergleichende Prüfung des Landesrechnungshofes im Arbeitsbereich Verhinderung von Obdachlosigkeit (VvO) im Jahr 2004 hatte zum Teil erhebliche Arbeitsunterschiede zwischen den Sozialrathäusern (SRH) festgestellt. Die Prüfer identifizierten zudem Optimierungsnotwendigkeiten bei Arbeitsstandards, Entscheidungsfindung, personellem Ressourceneinsatz, Nachsorge sowie in der Kooperation mit anderen Akteuren der Wohnungsnotfallhilfe. Die daraufhin installierte Projektgruppe konnte zwar in einigen Bereichen Verbesserungen erreichen. Es wurde aber auch deutlich, dass eine weitergehende Effektivierung in dezentraler Organisationsform nicht bzw. nicht schnell genug zu realisieren ist. Mit der Zentralisierung wird nicht nur eine Verbesserung der o. e. Punkte erwartet, sondern vor allem eine Reduzierung der Zwangsräumungsquote und der Aufenthaltsdauer in Übergangsunterkünften. Der Vorteil für den Bürger, angesichts der mit einem Wohnungsverlust verbundenen sozialen und finanziellen Folgen, liegt für den Magistrat auf der Hand. Nicht unerheblich ist auch, dass sich für den Bürger mit der Umorganisation die Situation im Vertretungsfall verbessert. Er wird nämlich künftig stets eine Fachkraft der Wohnungshilfe antreffen. Sicherlich ist mit einer deutlichen Zunahme der Vorsprachefrequenz im SRH Gallus zu rechnen. Dem wurde aber sowohl baulich wie personell Rechnung getragen. Seit dem Umzug in ein größeres Dienstgebäude Mitte Juli, gibt es ausreichende Flächen im Empfangs- und Wartebereich. Die bislang in den 9 Sozialrathäusern angesiedelten VvO-Stellen werden im SRH Gallus zusammengeführt, womit sich das Verhältnis von hilfesuchenden Bürgern zu Fachkräften nicht verändert. Wie der OBR zutreffend feststellt, befindet sich das SRH Gallus im selben Gebäude wie das Ordnungsamt. Damit ist die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln identisch und nach Ansicht des Magistrats gleich gut. In den Stadtteil Gallus fahren 4 S-Bahnen und 2 Straßenbahnen, damit hat dieser Stadtteil eine bessere Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr als manch anderer. Hinsichtlich der Bedenken des OBR, dass dem Bürger nicht ausreichend finanzielle Mittel für die Bezahlung eines RMV-Tickets zur Verfügung stehen, wird auf den seit vielen Jahren bestehenden Frankfurt-Pass verwiesen. Mit den SRH, insbesondere mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialdienste, wird es eine kontinuierliche Zusammenarbeit geben. Dazu gehören auch Überlegungen zu Präsenzzeiten der VVO-Fachkräfte in den 8 SRH. Der Magistrat ist mit Blick auf Bürgerservice und effektiver Verwendung von Steuermitteln von der Richtigkeit der Neuorganisation überzeugt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1241