Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des Sozialamts
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST
1518
Betreff: Keine
Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des Sozialamts Eine vergleichende Prüfung des Landesrechnungshofes
im Arbeitsbereich Verhinderung von Obdachlosigkeit (VvO) im Jahr 2004 hatte zum
Teil erhebliche Arbeitsunterschiede zwischen den Sozialrathäusern (SRH)
festgestellt. Die Prüfer identifizierten zudem Optimierungsnotwendigkeiten bei
Arbeitsstandards, Entscheidungsfindung, personellem Ressourceneinsatz,
Nachsorge sowie in der Kooperation mit anderen Akteuren der
Wohnungsnotfallhilfe. Die daraufhin installierte Projektgruppe konnte zwar in
einigen Bereichen Verbesserungen erreichen. Es wurde aber auch deutlich, dass
eine weitergehende Effektivierung in dezentraler Organisationsform nicht bzw.
nicht schnell genug zu realisieren ist. Mit der Zentralisierung wird nicht nur eine
Verbesserung der o. e. Punkte erwartet, sondern vor allem eine Reduzierung der
Zwangsräumungsquote und der Aufenthaltsdauer in Übergangsunterkünften. Der
Vorteil für den Bürger, angesichts der mit einem Wohnungsverlust verbundenen
sozialen und finanziellen Folgen, liegt für den Magistrat auf der Hand. Nicht
unerheblich ist auch, dass sich für den Bürger mit der Umorganisation die
Situation im Vertretungsfall verbessert. Er wird nämlich künftig stets eine
Fachkraft der Wohnungshilfe antreffen. Sicherlich ist mit einer deutlichen Zunahme der
Vorsprachefrequenz im SRH Gallus zu rechnen. Dem wurde aber sowohl baulich wie
personell Rechnung getragen. Seit dem Umzug in ein größeres Dienstgebäude Mitte
Juli, gibt es ausreichende Flächen im Empfangs- und Wartebereich. Die bislang
in den 9 Sozialrathäusern angesiedelten VvO-Stellen werden im SRH Gallus
zusammengeführt, womit sich das Verhältnis von hilfesuchenden Bürgern zu
Fachkräften nicht verändert. Wie der OBR zutreffend feststellt, befindet sich
das SRH Gallus im selben Gebäude wie das Ordnungsamt. Damit ist die
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln identisch und nach Ansicht des
Magistrats gleich gut. In den Stadtteil Gallus fahren 4 S-Bahnen und 2
Straßenbahnen, damit hat dieser Stadtteil eine bessere Anbindung an den
öffentlichen Nahverkehr als manch anderer. Hinsichtlich der Bedenken des OBR,
dass dem Bürger nicht ausreichend finanzielle Mittel für die Bezahlung eines
RMV-Tickets zur Verfügung stehen, wird auf den seit vielen Jahren bestehenden
Frankfurt-Pass verwiesen. Mit den SRH, insbesondere mit den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Sozialdienste, wird es eine kontinuierliche Zusammenarbeit
geben. Dazu gehören auch Überlegungen zu Präsenzzeiten der VVO-Fachkräfte in
den 8 SRH.
Der Magistrat ist mit Blick auf Bürgerservice und
effektiver Verwendung von Steuermitteln von der Richtigkeit der Neuorganisation
überzeugt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.06.2012, OM 1241