Schutz von Gewerbebetrieben während der Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer Land-straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2016, ST
1515
Betreff: Schutz von
Gewerbebetrieben während der Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer
Land-straße Zu 1.: Es ist richtig, dass es zu Beginn der Maßnahme zu
Beschwerden der Geschäftsbetreiber gekommen ist. Diese haben die VGF und das
Straßenverkehrsamt aufgenommen und in Gesprächen mit den Einzelhändlern
diskutiert. In der Folge wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu zählt
unter anderem die Aufstellung von Schildern, die auf die Erreichbarkeit der
Geschäfte aufmerksam machen. Zudem wurde vor diesem Hintergrund trotz
andauernder Arbeiten die Befahrbarkeit der Eckenheimer Landstraße zwischen
Glauburgstraße und Oeder Weg für Anwohner, Anlieger und Besucher der
Einzelhandelsgeschäfte in diesem Abschnitt bereits ab dem 9. Oktober 2016
ermöglicht. Zu 2.: Wie bereits den Medien zu entnehmen war, konnte der
Betrieb der U-Bahnlinie U5 nicht wie geplant Ende August in Betrieb gehen. Die
Geschäftsführung stand zu den Hintergründen dem Ortsbeirat in seiner Sitzung am
6. September 2016 Rede und Antwort. Zu 3.: Die Linie U5 hat ihren Betrieb auf der Eckenheimer
Landstraße am Sonntag, dem 9. Oktober wieder auf genommen und ab diesem Tag
auch die Station "Musterschule" wieder angefahren. Die Arbeiten an der Station
"Glauburgstraße" dauern länger und sollen Ende Oktober abgeschlossen werden.
Zu 4.: Die Sperrung der Eckenheimer Landstraße zwischen
Anlagenring und der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/ Marbachweg wurde mit
Inbetriebnahme des Stadtbahnbetriebs am 9. Oktober 2016 aufgehoben. Der
Abschnitt zwischen Glauburgstraße und Oeder Weg wird dann ab der
Wieder-Inbetriebnahme der Station "Glauburgstraße" voraussichtlich am
31.10.2016 für den Durchgangsverkehr frei gegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.07.2016, OM 380