Schutz von Gewerbebetrieben während den Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM
380 entstanden aus Vorlage:
OF 16/3 vom 17.05.2016
Betreff: Schutz von Gewerbebetrieben während den Bauarbeiten und
Sperrung der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit
den angelaufenen langfristigen Bauarbeiten und der weitgehenden Sperrung der
Eckenheimer Landstraße wegen des Baus von Hochbahnsteigen in Höhe der
Musterschule und der Glauburgstraße sehr zeitnah zu prüfen und zu
berichten, 1. welche konkreten Maßnahmen er seit
dem 29.03.2016 zum Schutz und zum Erhalt insbesondere kleinerer Gewerbebetriebe
(Läden, Gaststätten, Handwerksbetriebe etc.) während der Bauarbeiten getroffen
hat und wie er die Wirksamkeit solcher Maßnahmen im Einzelnen einschätzt;
2. ob er die bisherigen Zeitplanungen für die
Durchführung der in Ziffer 1. bezeichneten Bauarbeiten, die deren Beendigung im
August 2016 vorsehen, weiterhin als realistisch ansieht; 3. wann der Betrieb der U-Bahn-Linie U 5 auf der
Eckenheimer Landstraße vollständig wieder aufgenommen wird; 4. wann die Sperrungen der Eckenheimer Landstraße
oder spezifizierter Teilabschnitt davon für den
Autoverkehr wieder aufgehoben werden. Begründung: Seit Beginn der Bauarbeiten haben der
Verkehrsdezernent sowie Vertreter des Straßenverkehrsamtes und der VGF im
Hinblick auf zahlreiche Beanstandungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern
und insbesondere Gewerbetreibenden auf der Eckenheimer Landstraße eine nicht zu
überblickende Anzahl von mündlichen Äußerungen zu Ideen und Möglichkeiten mit
dem Ziel einer Verbesserung der Situation für Anwohner und Gewerbetreibende
gemacht. Es ist unklar, was davon wann wie umgesetzt wurde oder noch
rechtzeitig vor Bauende umgesetzt wird. Aus Kreisen von Baubeteiligten konnten Äußerungen
vernommen werden, die ernsthaft an der Beendigung der Bauarbeiten im August
2016 und der Wiederaufnahme des Betriebs der U-Bahn-Linie U 5 und des
Autoverkehrs auf der Eckenheimer Landstraße zu diesem Zeitpunkt zweifeln
lassen. Auch nachgeschobene Äußerungen von Ämtervertretern und VGF über
einzelne Problemthemen (z. B. erneute Prüfungen der Tragfähigkeit von
Trassenuntergrund, Tätigkeiten des Kampfmittelräumdienstes etc.), Abzug von
Baupersonal und -gerät zu der Baustelle in der Straße Am Dornbusch mit
demselben Bauunternehmen, wiederholte Auskofferungsarbeiten und
Wiederauffüllungen an bestimmten identischen Trassenteilen im nördlichen
Baustellenbereich sowie auffällig langsamer Fortschritt an manchen
Bauabschnitten stützen solche Bedenken. Klarstellende Äußerungen des Magistrats über konkrete
wirksame Maßnahmen würden hier der wachsenden Ungewissheit vieler Menschen
entgegenwirken.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.11.2016, ST 1515
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3
am 10.11.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 92 14