Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist auf die Stellungnahme 1257/2022 und kann zu einzelnen Punkten Folgendes ergänzen: Zu 2. bis 4. Die Mikrosimulationsstudie ist noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat bedauert, daher keine abschließende Stellungnahme binnen der Frist abgeben zu können. Zu 6. und 7. In der ST 1257/2022 hatte der Magistrat ausgeführt, dass eine Linksabbiegemöglichkeit dann sinnvoll ist, "wenn die Rebstöcker Straße so umgebaut wird, dass die eingerichtete Einbahnstraße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße aufgehoben werden kann". Signaltechnisch ist dies allerdings nicht realisierbar. Von einem Linksabbiegen aus der südlichen Rebstöcker Straße in die Mainzer Landstraße würde nun eine erhebliche Behinderung des Straßenbahnverkehrs ausgehen und die Achse der Mainzer Landstraße ließe sich nicht mehr leistungsfähig abwickeln. Zudem würde es den bisherigen Planungen zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle Rebstöcker Straße widersprechen. Die Planung hinsichtlich der Straßenbahn ist ebenfalls Teil der Mikrosimulationsstudie.