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Einzeichnung von Parkplätzen im verkehrsberuhigten Bereich entlang der Kirchenmauer

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 149 Betreff: Einzeichnung von Parkplätzen im verkehrsberuhigten Bereich entlang der Kirchenmauer Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 04.05.2015, ST 674/15. Drei Parkplätze an der westlichen Kirchenmauer (Zur Charlottenburg) wurden eingerichtet bzw. markiert. Bei dem betroffenen Abschnitt handelt es sich um eine Mischverkehrsfläche (Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung) mit Gegenverkehr. Darüber hinaus verkehrt dort in regelmäßigen Abständen eine Buslinie. Weil die geringe Fahrbahnbreite Parken in diesem Abschnitt nicht zulässt, können auch keine weiteren Parkplätze eingerichtet bzw. markiert werden. Die Straße Alt-Erlenbach wird im Rahmen der Streife überwacht und das Parken außerhalb gekennzeichneter Parkflächen in diesem verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325) geahndet. Eine Erhöhung der Überwachungsdichte ist personell nicht darstellbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 802