Einzeichnung von Parkplätzen im verkehrsberuhigten Bereich entlang der Kirchenmauer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST
149
Betreff: Einzeichnung von
Parkplätzen im verkehrsberuhigten Bereich entlang der Kirchenmauer Der Magistrat verweist auf seine
Stellungnahme vom 04.05.2015, ST 674/15. Drei Parkplätze an der westlichen
Kirchenmauer (Zur Charlottenburg) wurden eingerichtet bzw. markiert.
Bei dem betroffenen Abschnitt handelt es sich um
eine Mischverkehrsfläche (Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung) mit
Gegenverkehr. Darüber hinaus verkehrt dort in regelmäßigen Abständen eine
Buslinie. Weil die geringe Fahrbahnbreite Parken in diesem Abschnitt nicht
zulässt, können auch keine weiteren Parkplätze eingerichtet bzw. markiert
werden. Die Straße Alt-Erlenbach wird im
Rahmen der Streife überwacht und das Parken außerhalb gekennzeichneter
Parkflächen in diesem verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325) geahndet. Eine
Erhöhung der Überwachungsdichte ist personell nicht darstellbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2016, OM 802