Ruhender Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern)
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Anregung an den Magistrat vom 03.02.2015, OM 3838 entstanden aus Vorlage: OF 231/13 vom 20.01.2015
Betreff: Ruhender Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern) Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die zugesagten Parkplätze im verkehrsberuhigten Bereich im historischen Ortskern eingezeichnet werden. Dem folgend soll in den kommenden sechs Monaten eine regelmäßige Kontrolle der Parkregeln erfolgen. Die Kontrolle ist einmal wöchentlich durchzuführen. Begründung: Schon vor der Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs wurde dem Ortsbeirat zugesagt, entlang der Mauer der evangelischen Kirche zwei Parkplätze einzuzeichnen, damit hier das Parken im verkehrsberuhigten Bereich erlaubt wird. Da dies noch immer nicht geschehen ist, fordert der Ortsbeirat nun die umgehende Einzeichnung der Parkplätze. Im verkehrsberuhigten Bereich ist ansonsten das Parken nicht erlaubt. Damit dieser Regel Folge geleistet wird, sind regelmäßige Kontrollen unabdingbar. Ein Zeitraum von sechs Monaten, in denen einmal wöchentlich kontrolliert wird, würde Falschparker zum Umdenken bewegen und den ruhenden Verkehr in diesem Bereich eindämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13