Ruhender Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.02.2015, OM
3838 entstanden aus Vorlage:
OF 231/13 vom
20.01.2015 Betreff: Ruhender Verkehr im verkehrsberuhigten
Bereich (Ortskern) Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die zugesagten Parkplätze im verkehrsberuhigten
Bereich im historischen Ortskern eingezeichnet werden. Dem folgend soll in den
kommenden sechs Monaten eine regelmäßige Kontrolle der Parkregeln erfolgen. Die
Kontrolle ist einmal wöchentlich durchzuführen. Begründung: Schon vor der Einführung des verkehrsberuhigten
Bereichs wurde dem Ortsbeirat zugesagt, entlang der Mauer der evangelischen
Kirche zwei Parkplätze einzuzeichnen, damit hier das Parken im
verkehrsberuhigten Bereich erlaubt wird. Da dies noch immer nicht geschehen
ist, fordert der Ortsbeirat nun die umgehende Einzeichnung der Parkplätze. Im
verkehrsberuhigten Bereich ist ansonsten das Parken nicht erlaubt. Damit dieser
Regel Folge geleistet wird, sind regelmäßige Kontrollen unabdingbar. Ein
Zeitraum von sechs Monaten, in denen einmal wöchentlich kontrolliert wird,
würde Falschparker zum Umdenken bewegen und den ruhenden Verkehr in diesem
Bereich eindämmen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.05.2015, ST 674
Antrag vom
15.10.2016, OF
52/13
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 802
Aktenzeichen: 32 1