Halteverbot
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST
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Betreff: Halteverbot
Die Straße An den drei Hohen ist
baulich so gestaltet, dass ein Parken auf der Fahrbahn wegen der zu geringen
Fahrbahnbreite bereits ohne entsprechende Beschilderung nach den Vorgaben der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unzulässig ist. Vor dem Hintergrund der
straßenrechtlichen Normen zur Vermeidung einer Überbeschilderung, wonach dann
von einer zusätzlichen Beschilderung abzusehen ist, wenn die allgemeinen
Regelungen der StVO lediglich wiederholt werden, bittet der Magistrat um
Verständnis, dass er der Anregung nicht zu folgen vermag. In Anbetracht der die
Anregung tragenden Begründung wird der Magistrat jedoch die Örtlichkeit im
Rahmen der Streifentätigkeit der Verkehrsüberwachung kontrollieren.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.11.2014, OM 3611