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Halteverbot

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 149 Betreff: Halteverbot Die Straße An den drei Hohen ist baulich so gestaltet, dass ein Parken auf der Fahrbahn wegen der zu geringen Fahrbahnbreite bereits ohne entsprechende Beschilderung nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unzulässig ist. Vor dem Hintergrund der straßenrechtlichen Normen zur Vermeidung einer Überbeschilderung, wonach dann von einer zusätzlichen Beschilderung abzusehen ist, wenn die allgemeinen Regelungen der StVO lediglich wiederholt werden, bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung nicht zu folgen vermag. In Anbetracht der die Anregung tragenden Begründung wird der Magistrat jedoch die Örtlichkeit im Rahmen der Streifentätigkeit der Verkehrsüberwachung kontrollieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3611

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