Haltverbot
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten ein dauerhaftes Haltverbot, An den drei Hohen Höhe Hausnr. 31 /Ecke Fußweg/Schulweg einzurichten. Begründung: In der Straße an den drei Hohen wird auf der Fahrbahn geparkt. Dies ist juristisch in Ordnung, führt aber an ein einigen Stellen u.a. auch an der oben genannten zu erheblichen Problemen. Zu einem behindern die parkenden Fahrzeuge regelmäßig den Fußweg, bzw. parken hier regelmäßig größere Fahrzeuge, die die gegenüberliegende Ausfahrt aus der Privatstraße behindern.
Inhalt
Antrag vom 15.10.2014, OF 689/10
Betreff: Haltverbot Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten ein dauerhaftes Haltverbot, An den drei Hohen Höhe Hausnr. 31 /Ecke Fußweg/Schulweg einzurichten. Begründung: In der Straße an den drei Hohen wird auf der Fahrbahn geparkt. Dies ist juristisch in Ordnung, führt aber an ein einigen Stellen u.a. auch an der oben genannten zu erheblichen Problemen. Zu einem behindern die parkenden Fahrzeuge regelmäßig den Fußweg, bzw. parken hier regelmäßig größere Fahrzeuge, die die gegenüberliegende Ausfahrt aus der Privatstraße behindern.Beratung im Ortsbeirat: 10