Leerstand von Wohnraum beseitigen
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1498
Betreff: Leerstand von Wohnraum beseitigen Die Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main haben sich bereits mehrfach gegenüber dem jeweils zuständigen Hessischen Ministerium dafür eingesetzt, ein neues Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu initiieren, das der Stadt eine Interventionsmöglichkeit gegen das Leerstehenlassen von Wohnungen gibt. Auch in seinen Stellungnahmen zu derartigen Gesetzesinitiativen hat der Magistrat die Bedeutung eines solchen Gesetzes für Frankfurt dargelegt. Anders als in mehreren anderen Bundesländern wurde jedoch vom Hessischen Landtag ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bislang nicht beschlossen.