Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST
1498
Betreff: Erstellung und
Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die
Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der
verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz Die Straße Am Erlenbruch wird auch
nach Realisierung des Riederwaldtunnels als Stadtteilverbindungsstraße eine
verkehrswichtige Funktion wahrnehmen. Dementsprechend soll sie zwei
durchgehende Fahrstreifen von 3,25 m Breite behalten. In den Knotenpunkten sind
separate Abbiegestreifen zur Anbindung der anliegenden Quartiere vorgesehen.
Die Nutzungsansprüche des Fuß-, Rad- und ruhenden Verkehrs werden ebenfalls
berücksichtigt. Die Knotenpunkte werden LSA-geregelt, insbesondere aus Gründen
der Schulwegsicherung. Die Prognose der zukünftigen Verkehrsbelastung der
Straße Am Erlenbruch basiert auf der aktuellen Verkehrsuntersuchung zum
Riederwaldtunnel, die von der hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung -
Hessen mobil - Ende Juni/Anfang Juli 2013 im Verkehrsausschuss der
Stadtverordnetenversammlung und vor Ort im Riederwald öffentlich vorgestellt
wurde. Die in dieser Verkehrsuntersuchung modellgestützt ermittelten
signifikanten Entlastungen der Straße Am Erlenbruch für den Planfall mit
Riederwaldtunnel resultieren ausschließlich aus der starken Bündelungswirkung
des Autobahnlückenschlusses der A 66 zur A 661. Für die Straße Am Erlenbruch
sind keine flankierenden restriktiven Veränderungen der Streckenparameter
vorgenommen worden. In Verbindung mit den gewählten Modellierungsmethoden
repräsentieren die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung - auf der sicheren Seite
liegend - die sich langfristig einstellenden Verkehrsbelastungen und
berücksichtigen z.B. auch Rückverlagerungseffekte. Aus heutiger Sicht besteht daher für den Magistrat
keine Veranlassung an der Plausibilität der ermittelten Entlastung zu zweifeln
und alternative Szenarien mit geringerer Entlastungswirkung zu betrachten.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.06.2013, OM 2271