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Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1498 Betreff: Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz Die Straße Am Erlenbruch wird auch nach Realisierung des Riederwaldtunnels als Stadtteilverbindungsstraße eine verkehrswichtige Funktion wahrnehmen. Dementsprechend soll sie zwei durchgehende Fahrstreifen von 3,25 m Breite behalten. In den Knotenpunkten sind separate Abbiegestreifen zur Anbindung der anliegenden Quartiere vorgesehen. Die Nutzungsansprüche des Fuß-, Rad- und ruhenden Verkehrs werden ebenfalls berücksichtigt. Die Knotenpunkte werden LSA-geregelt, insbesondere aus Gründen der Schulwegsicherung. Die Prognose der zukünftigen Verkehrsbelastung der Straße Am Erlenbruch basiert auf der aktuellen Verkehrsuntersuchung zum Riederwaldtunnel, die von der hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung - Hessen mobil - Ende Juni/Anfang Juli 2013 im Verkehrsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und vor Ort im Riederwald öffentlich vorgestellt wurde. Die in dieser Verkehrsuntersuchung modellgestützt ermittelten signifikanten Entlastungen der Straße Am Erlenbruch für den Planfall mit Riederwaldtunnel resultieren ausschließlich aus der starken Bündelungswirkung des Autobahnlückenschlusses der A 66 zur A 661. Für die Straße Am Erlenbruch sind keine flankierenden restriktiven Veränderungen der Streckenparameter vorgenommen worden. In Verbindung mit den gewählten Modellierungsmethoden repräsentieren die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung - auf der sicheren Seite liegend - die sich langfristig einstellenden Verkehrsbelastungen und berücksichtigen z.B. auch Rückverlagerungseffekte. Aus heutiger Sicht besteht daher für den Magistrat keine Veranlassung an der Plausibilität der ermittelten Entlastung zu zweifeln und alternative Szenarien mit geringerer Entlastungswirkung zu betrachten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2271