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Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat den Bericht vom 13.01.2023, B 14, zurückweist. Allerdings sind Informationen über den in diesem Bericht geschilderten Umfang hinaus nicht darstellbar. Der Magistrat hält daher am Inhalt des Berichts fest. Gerade bei Maßnahmen in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht ist häufig ein sehr kurzfristiges Eingreifen nötig. Bei solchen Vorhaben geht es maßgeblich darum, beispielsweise einen Straßenabschnitt wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Vorplanungen für Straßenräume - zum Beispiel im Zuge von grundhaften Erneuerungsmaßnahmen und Umgestaltungen - hingegen werden den Ausschüssen sowie dem jeweiligen Ortsbeirat vorgestellt. Auf diese Weise können Vorschläge und Änderungswünsche des Ortbeirates rechtzeitig berücksichtigt werden.