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Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat kann aus diversen Gründen nicht gewährleisten, dass ausnahmslos alle Maßnahmen zur Erneuerung von Straßen und Plätzen im Bereich eines Ortsbeirats durch Vorträge des Magistrats oder öffentliche Anhörungen im Sinne der Anregung vorgestellt werden. Die Aufgaben der Ortsbeiräte sind in der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte § 3 (Aufgaben) aufgeschlüsselt. Dadurch ergeben sich für Erneuerungen und Instandsetzungen im Bereich Straßen-, Brücken- und Ingenieurbau die folgenden Vorgehensweisen: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen ohne geplante Umgestaltung. Grundhafte Erneuerungen von Straßen und Plätzen ohne Umgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes gelten als reine Instandsetzungsmaßnahme. Das bedeutet, dass lediglich der Aufbau im Gehweg und der Fahrbahn erneuert wird, der vorhandene Querschnitt der Straße bleibt unverändert. Vor einer Unterhaltungssanierung werden grundsätzlich verantwortliche Gremien abgefragt, ob Radwegmaßnahmen oder Markierungsveränderungen vorgenommen werden sollen. Bei bestehenden Planungsabsichten werden diese dann auch innerhalb des Unterhaltungskonzeptes umgesetzt. Im Zuge der sogenannten Werksmitteilungen werden die Ortsbeiräte über anstehende grundhafte Erneuerungen frühzeitig informiert. Diese Mitteilungen gehen in der Regel an die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher. Auf Wunsch des Ortsbeirats kann die Werksmittelung zum Anlass genommen werden, die angedachte Maßnahme im Ortsbeirat vorzustellen. Grundhafte Erneuerung und Umgestaltung des öffentlichen Straßenraumes. Planungen, bei denen es um die grundhafte Erneuerung und Umgestaltung des öffentlichen Straßenraumes geht, werden in Form einer Vorplanungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung und den betroffenen Ortsbeiräten zur Beschlussfassung vorgelegt ("Vorträge des Magistrats"). In diesen Planungen werden - im Gegensatz zu den reinen Instandhaltungsmaßnahmen (siehe oben) - Aspekte wie beispielsweise Begrünung, Entsiegelung, Radverkehrsanlagen oder bessere Bedingungen für den Fußverkehr berücksichtigt. Es hat sich bewährt, zunächst eine Vorplanung als Grundlage zu erarbeiten. Somit besteht die Möglichkeit seitens der politischen Gremien, frühzeitig Vorschläge und Änderungswünsche einzubringen. Die beschlossene Vorplanung dient dann als Grundlage für die Beauftragung der weiterführenden Planung, die wiederum in Form einer Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Auf Wunsch wird die Planung den Ausschüssen sowie dem jeweiligen Ortsbeirat vorgestellt. Grundhafte Instandsetzung von Brücken- und Ingenieurbauwerken. Bei Planungen zur grundhaften Instandsetzung von Brücken- und Ingenieurbauwerken werden die Ortsbeiräte eingebunden, wenn die Maßnahme die stadtbildprägenden Eigenschaften des betreffenden Bauwerks berührt (beispielsweise bei einer zusätzlichen künstlerischen Gestaltung) oder ein Umbau die verkehrliche Nutzung verändert. Bezüglich der Radverkehrsanlagen werden Brücken stets im Zusammenhang mit dem jeweiligen Straßenzug betrachtet. Im Zuge der sogenannten Werksmitteilungen werden die Ortsbeiräte über anstehende grundhafte Instandsetzungen informiert. Diese Mitteilungen gehen in der Regel an die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher. Auf Wunsch des Ortsbeirats kann die Werksmittelung zum Anlass genommen werden, die angedachte Maßnahme im Ortsbeirat vorzustellen. Hinweis zum Thema Versickerungsfähigkeit für Regen (aus der Begründung der Anregung): Neue Direkteinleitungen, hierzu zählt auch die Versickerung, sind genehmigungspflichtig. Das von Verkehrsflächen abfließende Niederschlagswasser muss in der Regel vor der Einleitung über eine Behandlungsanlage geführt werden, für die im bestehenden innerstädtischen Straßenraum kaum Platz gegeben ist. Gleiches gilt für Versickerungsanlagen, die bei geringer Versickerungsfähigkeit des vorhandenen Bodens entsprechend größer dimensioniert werden müssen. Insofern wird die am öffentlichen Kanalnetz angeschlossene Entwässerung im Zusammenhang mit der Entwässerung des jeweiligen Straßenzuges betrachtet. Ungeachtet dieser Schwierigkeiten ist der Magistrat mit Blick auf die Erwärmung der Stadt im Rahmen des Klimawandels und im Rahmen des entstehenden Entsiegelungskonzepts bestrebt, Lösungen für eine deutliche Erhöhung der Entsiegelung und Begrünung im vorhandenen Verkehrsraum zu finden.