Langfristige Wasserversorgung der Kleingärten nördlich des Günthersburgpark sichern!
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1492
Betreff: Langfristige Wasserversorgung der Kleingärten nördlich des Günthersburgpark sichern! Entgegen der Annahme des anregenden Ortsbeirates handelt es sich bei den genannten Gärten nicht um Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG), sondern um sogenannte Freizeitgärten. Grundsätzlich ist die Bewirtschaftung eines Gartens nicht zwangsläufig mit der Anbindung an ein technisches Wasserversorgungssystems verbunden. Gerade ökologische Gründe sprechen für die Nutzung des anfallenden Dachflächenwassers. Daher ist die Wasserversorgung auch nicht Bestandteil der städtischen Grabelandpachtverträge, auf deren Grundlage die zahlreichen Freizeitgärten zur Verfügung gestellt werden. In weiten Bereichen des Frankfurter Stadtgebietes werden ökologische Versorgungssysteme bereits genutzt. Alternativ besteht die Möglichkeit, an den von der MAINOVA bereitgestellten Zapfstellen Wasser gegen Entgelt zu beziehen oder auf eigene Kosten einen Brunnen im Garten zu errichten.