Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1492
Betreff: Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße Die geforderte Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs bis zur Zentgrafenstraße Hausnummer 26/28 setzt den niveaugleichen Ausbau dieses Straßenabschnitts voraus. Somit müsste auch der Gehweg vor dem evangelischen Kindergarten, der erst vor wenigen Jahren neu hergestellt wurde, wieder rückgebaut werden. Auch steht für den besagten Straßenabschnitt derzeit keine Grundsanierung an, im Zuge derer ein niveaugleicher Ausbau möglich wäre. Vor diesem Hintergrund und der angespannten städtischen Haushaltslage kann einer Einstellung von Mitteln für Planung und Bau zur Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs nicht entsprochen werden. Etatanregung vom 19.03.2012, EA 48