Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST
1491
Betreff: Green City muss
green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes Die Anregung des Ortsbeirates
beinhaltet 21 Fragestellungen, die querschnittsübergreifende Inhalte aufweisen.
Daher werden die beiden Hauptanregungen zusammenfassend beantwortet.
Zu I.: Aus Sicht der die Baumschutzsatzung ausführenden
Naturschutzbehörde besteht ein regelmäßiger Zusammenhang zwischen einer
baulichen Verdichtung und dem Verlust vorhandener Bäume. Die für eine
Verdichtung infrage kommenden Grundstücke sind in der Regel mit Bäumen
bestanden oder sind mit Gehölzen bewachsene Brachen ohne derzeitige Nutzung.
Auch vorhandene Bäume außerhalb des eigentlichen zur Bebauung vorgesehenen
Bereiches sind grundsätzlich Risiken ausgesetzt, weil die Baustellenabwicklung
(Zufahren, Ausschachtungen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kranaufstellung
etc.) bei Innenverdichtungen in einem räumlich eng begrenzten Bereich
stattfinden muss.
Die Baumschutzsatzung und die
generelle Rechtsprechung weist im Innenbereich dem Bauen einen grundsätzlichen
Vorrang zu, der allerdings im Einzelfall überprüft werden muss. Diese Prüfung
übt die Naturschutzbehörde aus, so dass auch bei Baumaßnahmen im Innenbereich
zahlreiche Bäume erhalten worden sind, die ursprünglich gefährdet waren.
Generell bietet die Baumschutzsatzung keine Verhinderungsmöglichkeit von
Vorhaben, die bauplanungsrechtlich zulässig sind sowie nur einen sehr
eingeschränkten Ansatz für Umplanungen. Aus Sicht der Naturschutzbehörde ist es in der Sache
nicht möglich, den Ortsbeirat über bevorstehende Baumfällungen zu informieren.
Einerseits handelt es sich in der Regel um private Vorhaben und nicht um
öffentliche Bäume, andererseits hat die Naturschutzbehörde für diese
Kommunikationsleistung kein Personal. Im Übrigen würde sich an der Entscheidung
auch nichts ändern, da die Information nach der Entscheidung gegeben werden
müsste. Zu II.: Die statistische Erfassung der Naturschutzbehörde
lässt eine Auswertung nach Ortsbezirken nicht zu. Auf Frankfurt bezogen werden
pro Jahr zwischen 1.500 und 1.700 Anträge gestellt. Bezogen auf das letzte Jahr
2017 waren es 1.497 Anträge mit insgesamt 3.217 Bäumen. Es kann nicht
ausgewertet werden, ob die Baumfällanträge im Zusammenhang mit Bauanträgen
gestellt wurden, oder ob andere Gründe, z.B. Baumkrankheiten, maßgebend waren.
Ebenfalls ist es nicht auswertbar, ob bzw. wie viele Bäume der genehmigten
Bäume überhaupt gefällt wurden. Erfahrungsgemäß gibt es viele Baumfällanträge,
die sich aufgrund verschiedener Aspekte (z.B. Eigentümerwechsel, Verzögerung
des Bauvorhabens etc.) erledigen oder verschieben. Behördliche "Erinnerungen" an die Verpflichtung für
Ersatzpflanzungen sind dabei ein wirksames Instrument zur Steigerung der
Nachpflanzmoral bei all denjenigen, die nicht unaufgefordert den auferlegten
Nachpflanzungsverpflichtungen nachkommen. Nicht leistbare Ersatzpflanzungen werden durch eine
Ersatzzahlung abgegolten. Im Jahr 2017 waren dies 100.015 €. Das Geld
steht für das Programm "Der geschenkte Baum" zur Verfügung. Details aus privaten Baumfällanträgen bzw.
-bescheiden können von der Entscheidungsbehörde nicht veröffentlicht werden.
Eine Beantwortung der Frage, wie
viele beantragte Baumfällungen bei bestimmten Vorhaben abgelehnt wurden, ergäbe
ein irreführenden Eindruck, weil bei vielen Anträgen die Baufällungen im
Vorfeld besprochen werden und daher mündlich abgelehnte Bäume in einem Antrag
erst gar nicht auftauchen bzw. Anträge in der Vorbesprechung entsprechend
geändert werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.04.2018, OM 3027