Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1491 Betreff: Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes Die Anregung des Ortsbeirates beinhaltet 21 Fragestellungen, die querschnittsübergreifende Inhalte aufweisen. Daher werden die beiden Hauptanregungen zusammenfassend beantwortet. Zu I.: Aus Sicht der die Baumschutzsatzung ausführenden Naturschutzbehörde besteht ein regelmäßiger Zusammenhang zwischen einer baulichen Verdichtung und dem Verlust vorhandener Bäume. Die für eine Verdichtung infrage kommenden Grundstücke sind in der Regel mit Bäumen bestanden oder sind mit Gehölzen bewachsene Brachen ohne derzeitige Nutzung. Auch vorhandene Bäume außerhalb des eigentlichen zur Bebauung vorgesehenen Bereiches sind grundsätzlich Risiken ausgesetzt, weil die Baustellenabwicklung (Zufahren, Ausschachtungen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kranaufstellung etc.) bei Innenverdichtungen in einem räumlich eng begrenzten Bereich stattfinden muss. Die Baumschutzsatzung und die generelle Rechtsprechung weist im Innenbereich dem Bauen einen grundsätzlichen Vorrang zu, der allerdings im Einzelfall überprüft werden muss. Diese Prüfung übt die Naturschutzbehörde aus, so dass auch bei Baumaßnahmen im Innenbereich zahlreiche Bäume erhalten worden sind, die ursprünglich gefährdet waren. Generell bietet die Baumschutzsatzung keine Verhinderungsmöglichkeit von Vorhaben, die bauplanungsrechtlich zulässig sind sowie nur einen sehr eingeschränkten Ansatz für Umplanungen. Aus Sicht der Naturschutzbehörde ist es in der Sache nicht möglich, den Ortsbeirat über bevorstehende Baumfällungen zu informieren. Einerseits handelt es sich in der Regel um private Vorhaben und nicht um öffentliche Bäume, andererseits hat die Naturschutzbehörde für diese Kommunikationsleistung kein Personal. Im Übrigen würde sich an der Entscheidung auch nichts ändern, da die Information nach der Entscheidung gegeben werden müsste. Zu II.: Die statistische Erfassung der Naturschutzbehörde lässt eine Auswertung nach Ortsbezirken nicht zu. Auf Frankfurt bezogen werden pro Jahr zwischen 1.500 und 1.700 Anträge gestellt. Bezogen auf das letzte Jahr 2017 waren es 1.497 Anträge mit insgesamt 3.217 Bäumen. Es kann nicht ausgewertet werden, ob die Baumfällanträge im Zusammenhang mit Bauanträgen gestellt wurden, oder ob andere Gründe, z.B. Baumkrankheiten, maßgebend waren. Ebenfalls ist es nicht auswertbar, ob bzw. wie viele Bäume der genehmigten Bäume überhaupt gefällt wurden. Erfahrungsgemäß gibt es viele Baumfällanträge, die sich aufgrund verschiedener Aspekte (z.B. Eigentümerwechsel, Verzögerung des Bauvorhabens etc.) erledigen oder verschieben. Behördliche "Erinnerungen" an die Verpflichtung für Ersatzpflanzungen sind dabei ein wirksames Instrument zur Steigerung der Nachpflanzmoral bei all denjenigen, die nicht unaufgefordert den auferlegten Nachpflanzungsverpflichtungen nachkommen. Nicht leistbare Ersatzpflanzungen werden durch eine Ersatzzahlung abgegolten. Im Jahr 2017 waren dies 100.015 €. Das Geld steht für das Programm "Der geschenkte Baum" zur Verfügung. Details aus privaten Baumfällanträgen bzw. -bescheiden können von der Entscheidungsbehörde nicht veröffentlicht werden. Eine Beantwortung der Frage, wie viele beantragte Baumfällungen bei bestimmten Vorhaben abgelehnt wurden, ergäbe ein irreführenden Eindruck, weil bei vielen Anträgen die Baufällungen im Vorfeld besprochen werden und daher mündlich abgelehnte Bäume in einem Antrag erst gar nicht auftauchen bzw. Anträge in der Vorbesprechung entsprechend geändert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3027