Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Bauen auf Kosten des Naturschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: I. Der Magistrat wird aufgefordert,
- den Zusammenhang zwischen natur- bzw. baumschützenden Maßnahmen und geplanter städtebaulicher Verdichtung zu bewerten;
- Prognosen vorzulegen, in welcher Größenordnung sich die Entwicklung "Verdichtung versus Verlust von Grün" in den kommenden Jahren fortsetzen wird; 3. dem beschriebenen Zielkonflikt mit präventiven, dezernatsübergreifenden (analog dem Beispiel der Koordinierungsgruppe Klimawandel) und insbesondere stadtplanerischen Maßnahmen zu begegnen und damit in einer wachsenden Stadt den Naturschutz zu stärken; 4. dem rechtlichen Ungleichgewicht (Baurecht bricht Baumrecht) zwischen der Frankfurter Baumschutzsatzung, die immerhin Nachpflanzungen erzwingt, und dem planungsrechtliche Entscheidungen bindenden Baurecht nachzugehen und mit juristischer Expertise ausgleichende Maßnahmen zu suchen und zu finden; 5. den Ortsbeirat vor der Schaffung von Fakten vor allem dann über bauplanerische Maßnahmen im privaten Bereich zu informieren, wenn ein Einfluss auf den Natur- bzw. Baumschutz abzusehen ist und dabei dem seit langem praktizierten Verfahren des Grünflächenamtes zu folgen, das den Ortsbeirat über beabsichtigte Fällungen im öffentlichen Raum im Vorfeld informiert. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. bei wie vielen der realisierten - privaten und städtischen - Bauvorhaben im Ortsbezirk 2 es in den letzten drei Jahren Baumfällungen gegeben hat; 2. wie viele Bäume in diesem Zusammenhang auf Antrag gefällt worden sind; 3. wie viele Bäume dem Zugriff von Baumfällungen entzogen werden konnten; 4. in welcher Größenordnung lt. Vorgabe der Frankfurter Baumschutzsatzung Bäume nachgepflanzt wurden; 5. in welcher Größenordnung ein finanzieller Ausgleich geleistet worden ist; 6. wie dieser Ausgleich verwendet wurde; 7. wie viele und welche Bäume insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen A Myliusstraße 34 und B Bockenheimer Landstraße 38 - 40 auf Antrag gefällt wurden; 8. bei wie vielen Bäumen den jeweiligen Anträgen - und aus welchen Gründen - nicht stattgegeben wurde; 9. warum der Ortsbeirat im Falle der Maßnahme Bockenheimer Landstraße 38 - 40 im Vorfeld gar nicht informiert wurde und im Falle der Maßnahme Myliusstraße 34 dem Ortsbeirat auf dessen Nachfrage noch im Dezember 2016 zugesichert wurde, dass bei einer Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus der alte Baumbestand zu schützen sei (ST 1863), aber bereits im März 2017 eine Fällgenehmigung durch die UNB erfolgte; 10. ob es zutrifft, dass im Falle der Bockenheimer Landstraße 38 - 40 bereits Bäume gefällt wurden, obwohl noch keine Baugenehmigung vorlag; 11. an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt bei beiden Maßnahmen die erforderlichen Nachpflanzungen erfolgen. Begründung: Nicht nur weltweite Klimaänderungen beeinflussen in Frankfurt am Main die Lebensbedingungen. In Zeiten zunehmender Verdichtung im Baubereich geraten in einer wachsenden Stadt auch mehr und mehr Grünflächen und vor allem die Bäume ins Hintertreffen. Auch wenn bei Durchsetzung der Frankfurter Baumschutzsatzung Schlimmeres verhindert werden kann und für notwendige Nachpflanzungen bzw. finanziellen Ausgleich gesorgt wird, ist dieser Zustand letztlich nicht zufriedenstellend. Unerfreulich ist ebenfalls, dass der Ortsbeirat zunehmend erst nach geschaffenen Fakten über bauplanerische Maßnahmen informiert wird, die absehbar Eingriffe in den Natur- und Baumschutz nach sich ziehen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 525/2
Betreff: Green City muss green bleiben - Kein
Bauen auf Kosten des Naturschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: I. Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Zusammenhang zwischen natur- bzw.
baumschützenden Maßnahmen und geplanter städtebaulicher Verdichtung zu
bewerten; 2. Prognosen
vorzulegen, in welcher Größenordnung sich die Entwicklung "Verdichtung versus
Verlust von Grün" in den kommenden Jahren fortsetzen wird; 3. dem beschriebenen Zielkonflikt
mit präventiven, dezernatsübergreifenden (analog dem Beispiel der
Koordinierungsgruppe Klimawandel) und insbesondere stadtplanerischen Maßnahmen
zu begegnen und damit in einer wachsenden Stadt den Naturschutz zu
stärken; 4.
dem rechtlichen Ungleichgewicht (Baurecht bricht Baumrecht) zwischen der
Frankfurter Baumschutzsatzung, die immerhin Nachpflanzungen erzwingt, und dem
planungsrechtliche Entscheidungen bindenden Baurecht nachzugehen und mit
juristischer Expertise ausgleichende Maßnahmen zu suchen und zu finden;
5. den Ortsbeirat vor der
Schaffung von Fakten vor allem dann über bauplanerische Maßnahmen im privaten
Bereich zu informieren, wenn ein Einfluss auf den Natur- bzw. Baumschutz
abzusehen ist und dabei dem seit langem praktizierten Verfahren des
Grünflächenamtes zu folgen, das den Ortsbeirat über beabsichtigte Fällungen im
öffentlichen Raum im Vorfeld informiert. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu
prüfen und zu berichten, 1. bei wie vielen der realisierten - privaten und
städtischen - Bauvorhaben im Ortsbezirk 2 es in den
letzten drei Jahren Baumfällungen gegeben hat; 2. wie viele Bäume in diesem Zusammenhang auf Antrag
gefällt worden sind; 3. wie
viele Bäume dem Zugriff von Baumfällungen entzogen werden konnten; 4. in welcher Größenordnung lt.
Vorgabe der Frankfurter Baumschutzsatzung Bäume nachgepflanzt wurden; 5. in welcher Größenordnung ein
finanzieller Ausgleich geleistet worden ist; 6. wie dieser Ausgleich verwendet wurde; 7. wie viele und welche Bäume
insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen A Myliusstraße 34 und B
Bockenheimer Landstraße 38 - 40 auf Antrag gefällt wurden; 8. bei wie vielen Bäumen den
jeweiligen Anträgen - und aus welchen Gründen - nicht stattgegeben wurde;
9. warum der Ortsbeirat im Falle
der Maßnahme Bockenheimer Landstraße 38 - 40 im Vorfeld gar nicht informiert
wurde und im Falle der Maßnahme Myliusstraße 34 dem Ortsbeirat auf dessen
Nachfrage noch im Dezember 2016 zugesichert wurde, dass bei einer Bebauung des
Grundstücks mit einem Wohnhaus der alte Baumbestand zu schützen sei (ST 1863),
aber bereits im März 2017 eine Fällgenehmigung durch die UNB erfolgte; 10. ob es zutrifft, dass im Falle
der Bockenheimer Landstraße 38 - 40 bereits Bäume gefällt wurden, obwohl noch
keine Baugenehmigung vorlag; 11. an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt bei
beiden Maßnahmen die erforderlichen Nachpflanzungen erfolgen. Begründung: Nicht nur weltweite Klimaänderungen beeinflussen in
Frankfurt am Main die Lebensbedingungen. In Zeiten zunehmender Verdichtung im
Baubereich geraten in einer wachsenden Stadt auch mehr und mehr Grünflächen und
vor allem die Bäume ins Hintertreffen. Auch wenn bei Durchsetzung der
Frankfurter Baumschutzsatzung Schlimmeres verhindert werden kann und für
notwendige Nachpflanzungen bzw. finanziellen Ausgleich gesorgt wird, ist dieser
Zustand letztlich nicht zufriedenstellend. Unerfreulich ist ebenfalls, dass der
Ortsbeirat zunehmend erst nach geschaffenen Fakten über bauplanerische
Maßnahmen informiert wird, die absehbar Eingriffe in den Natur- und Baumschutz
nach sich ziehen. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2
am 16.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3027 2018
Die
Vorlage OF 525/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (=
Ablehnung)