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Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Nie-derursel und Praunheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 148 Betreff: Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Nie-derursel und Praunheim Die genannten Straßen begrenzen zum Teil den Untersuchungsraum im Nordosten, so dass die westlich und südlich an die genannten Straßen angrenzenden Grundstücke im Untersuchungsbereich liegen. In den Untersuchungsbereich wurden auch auf die am östlichen Rand im Zusammenhang bebauten Gebiete einbezogen, um dort ggf. Maßnahmen zur Anpassung an die vorgesehene Entwicklung, zum Beispiel Wegebeziehungen, Straßenanbindungen etc., durchführen zu können. Die konkreten Maßnahmen werden im Laufe der vorbereitenden Untersuchungen definiert, um anschließend im Rahmen der Entwicklungssatzung deren Flächenbedarfe als Anpassungsgebiete festzulegen - sofern die vorbereitenden Untersuchungen zum Ergebnis gelangt sind, dass die Maßnahme durchgeführt werden kann. Für die Anpassungsgebiete gelten mit einigen Ausnahmen die Vorschriften über die Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen §165 ff und die Vorschriften über städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §136 ff (zum Beispiel Genehmigungsvorbehalte beim Grundstücksverkehr und bei baulichen Maßnahmen). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.11.2017, V 619