Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Nie-derursel und Praunheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST
148
Betreff: Vorbereitende
Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung
Nie-derursel und Praunheim Die genannten Straßen begrenzen
zum Teil den Untersuchungsraum im Nordosten, so dass die westlich und südlich
an die genannten Straßen angrenzenden Grundstücke im Untersuchungsbereich
liegen. In den
Untersuchungsbereich wurden auch auf die am östlichen Rand im Zusammenhang
bebauten Gebiete einbezogen, um dort ggf. Maßnahmen zur Anpassung an die
vorgesehene Entwicklung, zum Beispiel Wegebeziehungen, Straßenanbindungen etc.,
durchführen zu können. Die konkreten Maßnahmen werden im Laufe der
vorbereitenden Untersuchungen definiert, um anschließend im Rahmen der
Entwicklungssatzung deren Flächenbedarfe als Anpassungsgebiete festzulegen -
sofern die vorbereitenden Untersuchungen zum Ergebnis gelangt sind, dass die
Maßnahme durchgeführt werden kann. Für die Anpassungsgebiete gelten mit einigen
Ausnahmen die Vorschriften über die Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen §165
ff und die Vorschriften über städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §136 ff
(zum Beispiel Genehmigungsvorbehalte beim Grundstücksverkehr und bei baulichen
Maßnahmen). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 02.11.2017, V 619