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Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts Stadtumbau Hessen (ISEK) wurde im Jahr 2019 eine Verkehrsuntersuchung erarbeitet, um Handlungsbedarf und -spielräume auszuloten. Das Untersuchungsgebiet umfasst Griesheim Mitte (nördlich begrenzt durch die Mainzer Landstraße, südlich durch die Flächen der DB, westlich und östlich durch die BAB 5). a) Der Bahnübergang wurde im ISEK nicht als Problemstelle identifiziert und daher in der Verkehrsuntersuchung nicht weiter betrachtet. Derzeit wird jedoch ein Radverkehrskonzept für die westlichen Stadtteile erarbeitet. Ziel ist es, ein fortschreibungsfähiges Radroutennetz unter Beachtung zeitgemäßer Qualitätsstandards zu entwickeln. Aus diesem Konzept werden Prioritäten zur Umsetzung abgeleitet. Diese orientieren sich an der Bedeutung einzelner Streckenabschnitte im regionalen und überregionalen Kontext. Erste Ergebnisse liegen bereits vor, es können jedoch noch keine Aussagen darüber getroffen werden, auf welchen Streckenabschnitten welche Maßnahmen zeitnah zur Umsetzung kommen. b) Am Bahnübergang Elektronstraße besteht ab Kreuzung Eichenstraße/Elektronstraße ein Verbot für LKW. Im ISEK wurden LKW-Verkehre über die Elektronstraße/Bahnübergang nicht als Problem identifiziert. c) Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung gibt es konzeptionelle Ansätze, wie der LKW-Verkehr auf der Straße In der Schildwacht gebündelt werden kann. Sobald diese abgestimmt sind, werden entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen zur Lenkung des LKW-Verkehrs umgesetzt. d) Derzeit sind keine besonderen Auffälligkeiten bezüglich widerrechtlichem Parken bekannt. Der Magistrat sieht daher vorerst von baulichen Absperrvorrichtungen ab. e) Die sehr schmalen Straßenräume in Griesheim Mitte bieten kaum Spielraum für eine kurzfristige Einrichtung sichtbarer Fahrradspuren. Zu
  2. Am Bahnübergang in der Elektronstraße reicht der Platz nicht aus, um Bänke im Seitenraum aufzustellen. Der Magistrat verweist dazu auch auf die Stellungnahme ST 2425 vom 20.12.2019.