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Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1485 Betreff: Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth Ein Bauantrag zum Abbruch des Bunkergebäudes liegt derzeit noch nicht vor. Es fanden jedoch bisher umfangreiche Bauberatungen zur Bebauung des Grundstücks statt. In diesem Rahmen wurden auch der Abbruch und die im Hinblick auf den Lärmschutz hieran zu stellenden technischen Anforderungen erörtert. Gemäß dem Konzept zum Umgang mit Baustellenlärm wird der Magistrat bei der Antragstellung eine Schallimmissionsprognose fordern, in welcher eine Aussage über die voraussichtliche Lärmentwicklung und die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - (AVV Baulärm) zu treffen ist. Nur bei einem voraussichtlichen Überschreiten der maßgeblichen Immissionsrichtwerte ist der Magistrat berechtigt, geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu fordern. Die Auswahl der zu treffenden Lärmminderungsmaßnahmen obliegt dabei jedoch der Bauherrin, solange diese Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte führen. Selbstverständlich wird der Magistrat im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf die Einhaltung der Richtwerte hinwirken. Dies gilt insbesondere auch für den Fall von Beschwerden während der Abbrucharbeiten. Eine Informationspflicht der Bauherrschaft gegenüber den Nachbarn und Anliegern über die einzelnen Abbruchmaßnahmen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Gleichwohl hat sich in der Praxis gezeigt, dass ein konkretes Informations- und Beschwerdemanagement der Bauherrschaft grundsätzlich sinnvoll ist und viele Bauherren hierzu freiwillig bereit sind. Deshalb ist dies auch regelmäßig Gegenstand der Bauberatungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2420

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