Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST
1485
Betreff: Abbrucharbeiten
Bunker Im Wörth Ein Bauantrag zum Abbruch des
Bunkergebäudes liegt derzeit noch nicht vor. Es fanden jedoch bisher
umfangreiche Bauberatungen zur Bebauung des Grundstücks statt. In diesem Rahmen
wurden auch der Abbruch und die im Hinblick auf den Lärmschutz hieran zu
stellenden technischen Anforderungen erörtert. Gemäß dem Konzept zum Umgang mit Baustellenlärm wird
der Magistrat bei der Antragstellung eine Schallimmissionsprognose fordern, in
welcher eine Aussage über die voraussichtliche Lärmentwicklung und die
Einhaltung der Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - (AVV Baulärm) zu treffen ist. Nur
bei einem voraussichtlichen Überschreiten der maßgeblichen Immissionsrichtwerte
ist der Magistrat berechtigt, geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu fordern. Die
Auswahl der zu treffenden Lärmminderungsmaßnahmen obliegt dabei jedoch der
Bauherrin, solange diese Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte
führen. Selbstverständlich wird der
Magistrat im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf die Einhaltung der
Richtwerte hinwirken. Dies gilt insbesondere auch für den Fall von Beschwerden
während der Abbrucharbeiten. Eine Informationspflicht der Bauherrschaft gegenüber
den Nachbarn und Anliegern über die einzelnen Abbruchmaßnahmen ist gesetzlich
nicht vorgesehen. Gleichwohl hat sich in der Praxis gezeigt, dass ein konkretes
Informations- und Beschwerdemanagement der Bauherrschaft grundsätzlich sinnvoll
ist und viele Bauherren hierzu freiwillig bereit sind. Deshalb ist dies auch
regelmäßig Gegenstand der Bauberatungen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.08.2013, OM 2420