Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1484
Betreff: Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung Grundsätzlich ist festzustellen, dass allein mit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs nur in begrenztem Maß eine Verkehrsberuhigung erreicht werden kann. Maßgeblich für die Anordnung und Aufstellung des entsprechenden Verkehrszeichens ist der Charakter einer Straße. Die Beschilderung setzt in diesen Fällen die formale Vorgabe zur angemessenen Fahrweise in Straßen, in denen die Aufenthaltsfunktion überwiegt und ein niveaugleicher Ausbau den Regelfall darstellt. Im Unterschied zu anderen Straßen der Eisenbahnersiedlung (Brunnenpfad, Faulbrunnenweg, Grüne Winkel), in denen verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet wurden, hat die Straße Taunusblick einen etwa zwei Meter breiteren Straßenraum, sodass davon ausgegangen werden muss, dass dort höhere Geschwindigkeiten gefahren werden und sich ein Aufenthaltscharakter nicht einstellen wird. Der Magistrat bedauert daher, der Anregung nicht entsprechen zu können.