Motorisierte Zweiräder versperren Bürgersteige
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST
1484
Betreff: Motorisierte
Zweiräder versperren Bürgersteige Zu 1.: Die Anregung entspricht der Verwaltungspraxis der
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit. Bei behindernd abgestellten Krafträdern werden
die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um Gefährdungen für Zufußgehende, die
wegen ordnungswidrig geparkter Fahrzeuge auf die Fahrbahn ausweichen müssen, zu
begegnen. Um jedoch dem bestehenden Parkplatzdruck im Stadtgebiet
entgegenzutreten, kann nach pflichtgemäßem Ermessen auf ein Einschreiten
verzichtet werden, wenn Krafträder ohne Behinderung für Fußgänger auf Gehwegen
abgestellt werden. Zu 2.: Eine Reservierung von Parkplätzen für Motorräder
widerspricht grundsätzlich der Privilegienfeindlichkeit des Verkehrsrechts.
Motorisierte Zweiräder können nach der Straßenverkehrs-Ordnung die gleichen
Parkmöglichkeiten wie Pkws nutzen. So können im Reuterweg die vorhandenen
Parkbuchten genutzt werden, ohne dass diese einer expliziten Markierung
bedürfen. Ferner ist zu bedenken, dass eine Auslastung der Motorradplätze in
den Wintermonaten eher unwahrscheinlich ist und die entsprechenden Flächen bei
dem bestehenden Parkdruck von anderen Verkehrsteilnehmern nicht genutzt werden
könnten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.09.2014, OM 3368