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Motorisierte Zweiräder versperren Bürgersteige

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1484 Betreff: Motorisierte Zweiräder versperren Bürgersteige Zu 1.: Die Anregung entspricht der Verwaltungspraxis der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit. Bei behindernd abgestellten Krafträdern werden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um Gefährdungen für Zufußgehende, die wegen ordnungswidrig geparkter Fahrzeuge auf die Fahrbahn ausweichen müssen, zu begegnen. Um jedoch dem bestehenden Parkplatzdruck im Stadtgebiet entgegenzutreten, kann nach pflichtgemäßem Ermessen auf ein Einschreiten verzichtet werden, wenn Krafträder ohne Behinderung für Fußgänger auf Gehwegen abgestellt werden. Zu 2.: Eine Reservierung von Parkplätzen für Motorräder widerspricht grundsätzlich der Privilegienfeindlichkeit des Verkehrsrechts. Motorisierte Zweiräder können nach der Straßenverkehrs-Ordnung die gleichen Parkmöglichkeiten wie Pkws nutzen. So können im Reuterweg die vorhandenen Parkbuchten genutzt werden, ohne dass diese einer expliziten Markierung bedürfen. Ferner ist zu bedenken, dass eine Auslastung der Motorradplätze in den Wintermonaten eher unwahrscheinlich ist und die entsprechenden Flächen bei dem bestehenden Parkdruck von anderen Verkehrsteilnehmern nicht genutzt werden könnten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3368

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