Motorisierte Zweiräder versperren Bürgersteige
Begründung
Bürgersteige Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, 1. die Ortspolizei anzuleiten, bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs auch dann auf die ausreichende Gehwegbreite von Bürgersteigen zu achten, wenn diese von Motorrädern oder Motorrollern versperrt werden; 2. dauerhafte Abhilfe durch die Anlage von Zweirad-Parkplätzen am Straßenrand zu schaffen. Begründung: Seit einiger Zeit nimmt die Zahl der motorisierten Zweiräder immer mehr zu, die auf Bürgersteigen an der Hauswand oder am Vorgartenzaun abgestellt werden. Als Beispiel mögen hier die Emil-Claar-Straße vor den Hausnummern 24-28 und der Reuterweg vor Nummer 60-64 dienen. Dadurch bleibt häufig weniger Gehwegbreite übrig, als für Kinderwagen und Rollstühle benötigt wird. Auch Fußgänger mit gut gefüllten Einkaufstaschen müssen aufpassen, um nicht versehentlich eines dieser Fahrzeuge umzureißen. Verläuft neben dem Gehweg ein Radweg, dann werden die Fußgänger teilweise gezwungen, auf diesen auszuweichen, was zur Gefährdung durch schnelle Radfahrer führt. Ein Beispiel ist die genannte Problem-stelie im Reuterweg, wo ein Motorrad täglich den größten Teil der Gehwegbreite blockiert. Das fleißig Verwarnungszettel für falsch parkende Autos verteilende Personal lehnt es trotz Hinweis ab, sich des Problems anzunehmen.