Unterstützung für die "abgeschnittenen" Geschäfte an der Heerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST
1474
Betreff: Unterstützung für
die "abgeschnittenen" Geschäfte an der Heerstraße Der Magistrat ist sich durchaus
darüber bewusst, dass die Sanierung der Heerstraße temporär erhebliche
Auswirkungen insbesondere für Anwohner und Gewerbetreibende mit sich bringt.
Soweit es seine Möglichkeiten zulassen, setzt sich der Magistrat deshalb dafür
ein, die Baumaßnahme so zügig als möglich durchzuführen. Während der Bauzeit
ist die Wirtschaftsförderung Frankfurt in einer ständigen Kommunikation auch
und gerade mit den kleineren Geschäften und setzt sich für diese ein.
Als ein Ergebnis hat es die Wirtschaftsförderung
Frankfurt in einem Gespräch mit der für das Projektmanagement zuständigen
Quadro Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH erreicht, dass ein Hinweisschild
angebracht wird, welches auf die geöffneten Läden sowie Restaurants hinweist.
Ferner wird ein Zusatzschild "Zufahrt für Kunden gestattet" aufgestellt.
Der Magistrat hat grundsätzlich keine Bedenken gegen
die angeregten Maßnahmen zur Verbesserung der Parkplatzsituation während der
Baumaßnahme Heerstraße. Allerdings ist es rechtlich leider nicht möglich,
Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum für einen bestimmten Personenkreis, wie
z.B. Kunden der betroffenen Geschäfte, zu reservieren. Die betroffenen Geschäfte können nicht mit einer
finanziellen Unterstützung seitens der Stadt rechnen. Aus dem Grundsatz der
Sozialbindung des Eigentums ergibt sich, dass Gewerbetreibende es bis zu einer
gewissen Grenze entschädigungslos hinnehmen müssen, wenn der Zugang zum
Geschäft oder Grundstück durch eine Baumaßnahme beeinträchtigt oder erschwert
wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.06.2013, V 764