Höchst: Wohnbebauung durch Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST
1470
Betreff: Höchst:
Wohnbebauung durch Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen
des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes Vorstellung der bisherigen
Planung inkl. Angabe der Wohneinheiten Im Rahmen der Erarbeitung eines städtebaulichen
Konzeptes für den neuen Standort der IGS West wurde die Fläche nördlich der
Palleskestraße in eine informelle Rahmenplanung mit einbezogen. Ziel war es,
durch Verlagerung der FES sowie Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und
Erschließung und des Grünflächenamtes Flächen für eine Wohnbebauung am
Stadtpark Höchst und gegenüber der Neubebauung ehem. Wesner-Areal zu schaffen.
Das Konzept ist nun detailliert zu vertiefen und die mögliche Anzahl der
Wohneinheiten zu prüfen. Auf dieser Basis könnten dann Kosten- und
Durchführungspläne erstellt werden. Finanzielle Vorteile durch den Verkauf Die finanziellen Vorteile sind
derzeit nicht zu benennen. Es ist angedacht, durch den Verkauf der Fläche die
Verlagerung auf Flächen der KEG zwischen den Gleisen und der Palleskestraße
östlich der IGS zu ermöglichen. Vorteile für die Mitarbeiter, Nutzer und Bürger
durch die Verlagerung Die
Einrichtungen der FES, des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des
Grünflächenamtes sind äußerst beengt. Es herrscht akuter Zimmer- und
Platzmangel für die beschäftigten Mitarbeiter. Aus Platzgründen sind seit
Jahren Büros in Containern untergebracht. Die Gebäude sind sanierungsbedürftig
und entsprechen nicht dem zeitgemäßen Standard. Auch entsprechen die
Außengelände nicht den aktuellen Anforderungen. Alle Einrichtungen begrüßen
eine Verlagerung, die zu einer Verbesserung der Betriebsabläufe und
Bereitstellung von Betriebshöfen mit heutigen Standards führen. Durch eine Kumulierung der Einrichtungen würde eine
wesentlich höhere Effizienz in der Zusammenarbeit für die Mitarbeiter der
jeweiligen Betriebshöfe gewährleistet werden können. Durch die Verlagerung würde sich auch die
Bearbeitung von Bürgeranliegen wesentlich verbessern. Z.B. könnten im
Betriebshof West des Amtes für Straßenbau und Erschließung Schadstellen durch
Materialien, die bislang aufgrund des Platzmangels nicht im Betriebshof
gelagert werden konnten, schneller und effektiver behoben werden. Es wäre den Bürgerinnen und Bürgern
möglich, durch die Konzentration von vielen städtischen Ämtern bzw.
Institutionen unnötige Wege innerhalb der Stadtverwaltung am Standort Höchst zu
vermeiden. Einführung weiterer Services, die
bisher am Standort der Betriebshöfe aufgrund der Platzverhältnisse nicht
möglich waren Durch die
optimierten Betriebsabläufe würde mehr Zeit für die Kernaufgaben der
Einrichtungen verbleiben. Verbleiben der Bezirksleiter des Amtes für
Straßenbau und Erschließung sowie des Grünflächenamtes in Höchst Der Bezirksleiter/West (67.25) des
Grünflächenamtes war bisher im Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes
untergebracht. Daran wird sich nichts ändern. Der Bezirksmeister (67.25.1)
sowie der Bezirksleiter des Betriebshofes West des Amtes für Straßenbau bleiben
wie bisher vor Ort auf dem Betriebshof in Höchst. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2014, OM 3387
Antrag vom
18.09.2016, OF
190/6
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 617