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Höchst: Wohnbebauung durch Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1470 Betreff: Höchst: Wohnbebauung durch Verlagerung der Standorte der FES sowie der Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes Vorstellung der bisherigen Planung inkl. Angabe der Wohneinheiten Im Rahmen der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes für den neuen Standort der IGS West wurde die Fläche nördlich der Palleskestraße in eine informelle Rahmenplanung mit einbezogen. Ziel war es, durch Verlagerung der FES sowie Einrichtungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes Flächen für eine Wohnbebauung am Stadtpark Höchst und gegenüber der Neubebauung ehem. Wesner-Areal zu schaffen. Das Konzept ist nun detailliert zu vertiefen und die mögliche Anzahl der Wohneinheiten zu prüfen. Auf dieser Basis könnten dann Kosten- und Durchführungspläne erstellt werden. Finanzielle Vorteile durch den Verkauf Die finanziellen Vorteile sind derzeit nicht zu benennen. Es ist angedacht, durch den Verkauf der Fläche die Verlagerung auf Flächen der KEG zwischen den Gleisen und der Palleskestraße östlich der IGS zu ermöglichen. Vorteile für die Mitarbeiter, Nutzer und Bürger durch die Verlagerung Die Einrichtungen der FES, des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes sind äußerst beengt. Es herrscht akuter Zimmer- und Platzmangel für die beschäftigten Mitarbeiter. Aus Platzgründen sind seit Jahren Büros in Containern untergebracht. Die Gebäude sind sanierungsbedürftig und entsprechen nicht dem zeitgemäßen Standard. Auch entsprechen die Außengelände nicht den aktuellen Anforderungen. Alle Einrichtungen begrüßen eine Verlagerung, die zu einer Verbesserung der Betriebsabläufe und Bereitstellung von Betriebshöfen mit heutigen Standards führen. Durch eine Kumulierung der Einrichtungen würde eine wesentlich höhere Effizienz in der Zusammenarbeit für die Mitarbeiter der jeweiligen Betriebshöfe gewährleistet werden können. Durch die Verlagerung würde sich auch die Bearbeitung von Bürgeranliegen wesentlich verbessern. Z.B. könnten im Betriebshof West des Amtes für Straßenbau und Erschließung Schadstellen durch Materialien, die bislang aufgrund des Platzmangels nicht im Betriebshof gelagert werden konnten, schneller und effektiver behoben werden. Es wäre den Bürgerinnen und Bürgern möglich, durch die Konzentration von vielen städtischen Ämtern bzw. Institutionen unnötige Wege innerhalb der Stadtverwaltung am Standort Höchst zu vermeiden. Einführung weiterer Services, die bisher am Standort der Betriebshöfe aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich waren Durch die optimierten Betriebsabläufe würde mehr Zeit für die Kernaufgaben der Einrichtungen verbleiben. Verbleiben der Bezirksleiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie des Grünflächenamtes in Höchst Der Bezirksleiter/West (67.25) des Grünflächenamtes war bisher im Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes untergebracht. Daran wird sich nichts ändern. Der Bezirksmeister (67.25.1) sowie der Bezirksleiter des Betriebshofes West des Amtes für Straßenbau bleiben wie bisher vor Ort auf dem Betriebshof in Höchst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3387 Antrag vom 18.09.2016, OF 190/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 617

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