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Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1466 Betreff: Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung Bei den vom Ortsbeirat 6 erwähnten Sitzsteinen in den umliegenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises handelt es sich um spezial gefertigte Sitzsteine, die vom Regionalpark RheinMain als Wegemarkierungen entlang der Rundroute des Regionalparkes platziert wurden. Die Formgebung dieser Sitzsteine entsprang einem Studentenwettbewerb. Aufgrund ihrer Wölbungen sind die aus Beton gefertigten Sitzelemente extrem schwierig herzustellen. Sie stellen ein explizites Wahrzeichen des Regionalparkes dar und sollen keine anderweitige Verwendung finden. Dies vorweggeschickt nimmt der Magistrat Bezug auf den vom Ortsbeirat 6 ange- sprochenen Vorgang ST 1128/14. Die hier angesprochenen Quader aus gebrochenem, weserrotem Sandstein wurden dem Magistrat erst nach deren Fertigung im Frühjahr 2015 geliefert. Die reinen Materialstückkosten betragen ca. 80 Euro. Die Quader konnten zunächst wegen technischer Fahrzeugprobleme nicht ausgelegt werden. Danach wurde die Auslegung zurückgestellt, da das dafür erforderliche Fahrzeug wegen der anhaltenden Trockenheit mit einem Wasserfass bestückt werden musste und seitdem zum Wässern von Bäumen im Dauereinsatz ist. Insofern wurde die Umsetzung verschoben und der Magistrat kann deswegen noch keinen Erfahrungsbericht abgeben. Zu einer Platzierung von Sitzmöglichkeiten in der Feldgemarkung Zeilsheim wird indessen auf die gegenwärtigen Bestrebungen zur Haushaltskonsolidierung hingewiesen. Vor dem Hintergrund, dass die derzeit im Stadtgebiet vorhandenen, über 10.000 Parkbänke in den öffentlichen Grünanlagen mit den knappen, zur Verfügung gestellten Mitteln nicht mehr zufriedenstellend unterhalten werden können, wird seitens des Magistrates davon abgesehen, weitere Sitzgelegenheiten in der Feldgemarkung aufzustellen, die abseits von Grünflächen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4320 Antrag vom 10.04.2017, OF 381/6 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1527