Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST
1466
Betreff: Zeilsheim:
Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung Bei den vom Ortsbeirat 6 erwähnten
Sitzsteinen in den umliegenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises handelt es sich um spezial
gefertigte Sitzsteine, die vom Regionalpark RheinMain als Wegemarkierungen
entlang der Rundroute des Regionalparkes platziert wurden. Die Formgebung dieser Sitzsteine
entsprang einem Studentenwettbewerb. Aufgrund ihrer Wölbungen sind die aus Beton
gefertigten Sitzelemente extrem schwierig herzustellen. Sie stellen ein
explizites Wahrzeichen des Regionalparkes dar und sollen keine anderweitige
Verwendung finden. Dies vorweggeschickt nimmt der Magistrat Bezug auf
den vom Ortsbeirat 6 ange- sprochenen Vorgang ST 1128/14. Die hier
angesprochenen Quader aus gebrochenem, weserrotem Sandstein wurden dem
Magistrat erst nach deren Fertigung im Frühjahr 2015 geliefert. Die reinen
Materialstückkosten betragen ca. 80 Euro. Die Quader konnten zunächst wegen technischer
Fahrzeugprobleme nicht ausgelegt werden. Danach wurde die Auslegung zurückgestellt, da das
dafür erforderliche Fahrzeug wegen der anhaltenden Trockenheit mit einem
Wasserfass bestückt werden musste und seitdem zum Wässern von Bäumen im
Dauereinsatz ist.
Insofern wurde die Umsetzung
verschoben und der Magistrat kann deswegen noch keinen Erfahrungsbericht abgeben. Zu einer Platzierung von Sitzmöglichkeiten in der
Feldgemarkung Zeilsheim wird indessen auf die gegenwärtigen Bestrebungen zur
Haushaltskonsolidierung hingewiesen. Vor dem Hintergrund, dass die derzeit im Stadtgebiet
vorhandenen, über 10.000 Parkbänke in den öffentlichen Grünanlagen mit den
knappen, zur Verfügung gestellten Mitteln nicht mehr zufriedenstellend
unterhalten werden können, wird seitens des Magistrates davon abgesehen, weitere
Sitzgelegenheiten in der Feldgemarkung aufzustellen, die abseits von
Grünflächen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.06.2015, OM 4320
Antrag vom
10.04.2017, OF
381/6
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1527