Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Stromtanken an öffentlichen Ladestationen der Mainova AG

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1457 Betreff: Stromtanken an öffentlichen Ladestationen der Mainova AG Zu 1: Der Mainova AG ist daran gelegen, dass unternehmenseigene Ladesäulen frei zugänglich sind und uneingeschränkt genutzt werden können. Das Unternehmen wartet die Ladesäulen daher regelmäßig. Unter anderem werden diese gereinigt und die Funktionsfähigkeit geprüft. Darüber hinaus informiert die Mainova AG auf der firmeneigenen Webseite über Ladesäulen im Stadtgebiet und dem Umland. Die beanstandete Stromtankstelle am Südbahnhof ist seit Ende April wieder voll funktionsfähig. Zu 2: Die entsprechende Beschilderung zur Freihaltung der Ladeplätze ist durch das zuständige Dezernat angeordnet. Zu 3: Die Mainova AG ist in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in Vorleistung gegangen, um die zügige Verbreitung der Elektromobilität zu unterstützen. So hat die Mainova AG seit 2010 in den Ausbau der Stromtankstellen-Infrastruktur in Frankfurt und seinen Umlandgemeinden investiert. Derzeit betreibt das Unternehmen allein im Stadtgebiet 17 Stromtankstellen. Neben Mainova sind weitere Wirtschaftsunternehmen als Anbieter von Stromtankstellen aktiv. Die entsprechende Infrastruktur ist daher inzwischen gut ausgebaut. Die Wirtschaftsförderung hat weitere mögliche Anbieter kontaktiert. lm Ergebnis ist Interesse vorhanden, allerdings nur als Auftragsinstallation. Eine Aufstellung und Betrieb von Ladesäulen auf eigenes unternehmerisches Risiko wurde von keinem der Anbieter in Erwägung gezogen. Insbesondere die durch die Stadt jährlich erhobene Gestattungsgebühr in Höhe von 500,- € pro Ladesäule wirkt dabei als erhebliches lnvestitionshemmnis. Die angesprochenen Bundesmittel werden für die Installation weiterer Ladesäulen im Stadtgebiet nur im sehr geringen Maße hilfreich sein, da sich die Verteilung nicht an der Einwohnerdichte orientiert, sondern eine gleichmäßige netzwerkartige Verteilung der zu fördernden Infrastruktur in der Bundesrepublik angestrebt wird. Künftig ist eine Verlagerung der Stromtankstellen vom öffentlichen Raum in den privaten Bereich zu erwarten. Dort findet die Haupt-Ladetätigkeit aufgrund der langen Stand- und Ladezeiten statt. Viele Hersteller bieten inzwischen Ladestationen beispielsweise für die eigene Garage an. Auch Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeitern zunehmend, Elektrofahrzeuge während der Arbeitszeit an firmeneigenen Stromtankstellen zu laden. Ladestationen im öffentlichen Bereich erfüllen dann wahrscheinlich nur noch eine ergänzende Funktion. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 305

Verknüpfte Vorlagen