Stromtanken an öffentlichen Ladestationen der Mainova AG
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST
1457
Betreff: Stromtanken an
öffentlichen Ladestationen der Mainova AG Zu 1: Der Mainova AG ist daran gelegen, dass
unternehmenseigene Ladesäulen frei zugänglich sind und uneingeschränkt genutzt
werden können. Das Unternehmen wartet die Ladesäulen daher regelmäßig. Unter
anderem werden diese gereinigt und die Funktionsfähigkeit geprüft. Darüber
hinaus informiert die Mainova AG auf der firmeneigenen Webseite über Ladesäulen
im Stadtgebiet und dem Umland. Die beanstandete Stromtankstelle am Südbahnhof
ist seit Ende April wieder voll funktionsfähig. Zu 2: Die entsprechende Beschilderung zur Freihaltung der
Ladeplätze ist durch das zuständige Dezernat angeordnet. Zu 3: Die Mainova AG ist in Frankfurt und dem
Rhein-Main-Gebiet in Vorleistung gegangen, um die zügige Verbreitung der
Elektromobilität zu unterstützen. So hat die Mainova AG seit 2010 in den Ausbau
der Stromtankstellen-Infrastruktur in Frankfurt und seinen Umlandgemeinden
investiert. Derzeit betreibt das Unternehmen allein im Stadtgebiet 17
Stromtankstellen. Neben Mainova sind weitere Wirtschaftsunternehmen als
Anbieter von Stromtankstellen aktiv. Die entsprechende Infrastruktur ist daher
inzwischen gut ausgebaut. Die Wirtschaftsförderung hat weitere mögliche
Anbieter kontaktiert. lm Ergebnis ist Interesse vorhanden, allerdings nur als
Auftragsinstallation. Eine Aufstellung und Betrieb von Ladesäulen auf eigenes
unternehmerisches Risiko wurde von keinem der Anbieter in Erwägung gezogen.
Insbesondere die durch die Stadt jährlich erhobene Gestattungsgebühr in Höhe
von 500,- € pro Ladesäule wirkt dabei als erhebliches
lnvestitionshemmnis. Die angesprochenen Bundesmittel werden für die
Installation weiterer Ladesäulen im Stadtgebiet nur im sehr geringen Maße
hilfreich sein, da sich die Verteilung nicht an der Einwohnerdichte orientiert,
sondern eine gleichmäßige netzwerkartige Verteilung der zu fördernden
Infrastruktur in der Bundesrepublik angestrebt wird. Künftig ist eine Verlagerung der Stromtankstellen
vom öffentlichen Raum in den privaten Bereich zu erwarten. Dort findet die
Haupt-Ladetätigkeit aufgrund der langen Stand- und Ladezeiten statt. Viele
Hersteller bieten inzwischen Ladestationen beispielsweise für die eigene Garage
an. Auch Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeitern zunehmend, Elektrofahrzeuge
während der Arbeitszeit an firmeneigenen Stromtankstellen zu laden.
Ladestationen im öffentlichen Bereich erfüllen dann wahrscheinlich nur noch
eine ergänzende Funktion. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.07.2016, OM 305