Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2
Anregung
Der Magistrat wird gebeten,
- zu verifizieren, wer Eigentümer*in, Betreiber*in bzw. Verantwortliche*r für die Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 2 ist (siehe Begründung; vermutlich Grünflächenamt/DB Netz AG); 2. sich mit den Verantwortlichen ins Benehmen zu setzen mit dem Ziel, die unzweckmäßige und übermäßige Ausleuchtung der Umgebung zeitnah zu reduzieren - unter Wahrung der sicherheitsrelevanten Mindestbeleuchtung nach geltenden Normen (ggf. Rat der Schutzfrau vor Ort des
- Polizeireviers einholen) sowie den Anforderungen an Barrierefreiheit; 3. dabei insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und, soweit möglich, umzusetzen: - Stilllegung der außerhalb des Tunnels befestigten Neonröhren an beiden Rampen der Unterführung, um die Abstrahlung in die Umgebung zu minimieren, da die Rampen bereits gut und gleichmäßig durch mehrere LED-Straßenlaternen ausgeleuchtet werden; - alternativ oder ergänzend: Anbringung von Blenden aus Blech oberhalb der Leuchten, um die Abstrahlung nach oben und nach vorne zu verhindern; - Einsatz von Zeitsteuerung und/oder bevorzugt vandalismusresistenten Bewegungsmeldern mit moderater Grundhelligkeit und Sanft-Dimmung, soweit technisch und sicherheitlich umsetzbar.