Leipziger Straße 68 darf kein zweiter "alter Kaufhof" werden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat liegt bisher noch kein Antrag hinsichtlich einer Neubebauung des Areals vor. Mittlerweile fanden jedoch entsprechende Gespräche und Beratungen statt. Bis zum tatsächlichen Beginn der Baumaßnahme wird aufgrund des zu erwartenden Planungs- und Genehmigungsvorlaufes noch einige Zeit vergehen. Die Sicherung der Baustelle wurde inzwischen hinter den Bürgersteig versetzt, sodass hierdurch derzeit keine Gefährdungen oder Behinderungen entstehen. Der Magistrat wird das Bauvorhaben mit der erforderlichen Frequenz und Sorgfalt überwachen. Sobald eine verbindliche Planung vorliegt, wird der Magistrat dem Bauherrn eine Vorstellung im Ortsbeirat empfehlen.