Mobilität im Schönhof-Viertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist zu dieser Anregung generell auf die Stellungnahme ST 2063/21. Zu
- Erreichbarkeit ÖPNV a) Der Magistrat stimmt sich zur Herstellung der Unterführung zum Westbahnhof intensiv mit der Deutschen Bahn ab. Es ist ein separates Planfeststellungsverfahren notwendig, um das Baurecht zu erlangen. Die erforderliche Planung befindet sich im Anfangsstadium. b) Die leistungsfähige ÖPNV-Erschließung eines Neubaugebietes erfolgt in der Regel über Hauptverkehrsstraßen. Aufgrund der Lage des Schönhof-Viertels zwischen Rödelheimer Landstraße im Norden, Ludwig-Landmann-Straße im Westen sowie der Eisenbahntrassen im Süden und im Osten, ist nur eine Randerschließung möglich. Dennoch ist das Gebiet nach den Kriterien des Nahverkehrsplans allein schon durch die Metrobuslinie M72 vollständig durch den ÖPNV erschlossen. Die Linie bedient die drei Haltestellen Kasernenstraße, Birkenweg und Sternbrücke. Die Fußwege zu diesen Haltestellen betragen maximal 200 Meter. Zu
- Sichere Fahrradinfrastruktur Gemäß gültigem Bebauungsplan B 834 ist in der Valentina-Archipowa-Straße, die in dem Erschließungsgebiet als Grundnetzstraße ihre Funktion hat, die Einrichtung von Radverkehrsanlagen vorgesehen. Für den Radverkehr sind beidseitig der Valentina-Archipowa-Straße 2,30 Meter breite Radwege mit einem 0,75 Meter breiten Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr geplant. Das entspricht den aktuellen Sicherheits- und Qualitätsstandards. Die Zuführung zur westlichen Rampe der Fuß- und Radwegbrücke an der Rödelheimer Landstraße wird unter Berücksichtigung der Belange des Radverkehrs im Zuge der Erschließungsarbeiten anforderungsgerecht umgebaut. Zu
- Stationsbasierte Mobilität mit Fahrrad und Pkw Der Magistrat hat nach der derzeitigen Beschlusslage keine Möglichkeit, aktiv auf E-Ladeinfrastrukturbetreiber zuzugehen. Anlieger:innen, Mieter:innen und Immobilienbesitzer:innen können jederzeit Anträge/Anfragen an die Betreiber stellen. Nach einer positiven straßenrechtlichen Prüfung, werden Ladestationen auf öffentlicher Fläche genehmigt. Einige Betreiber haben angekündigt, zukünftig im Schönhofviertel tätig zu werden. Konkrete Anträge liegen dem Magistrat noch nicht vor. Sobald sich ein privater Betreiber findet, der im Erschließungsgebiet ein öffentliches stationsbasiertes Carsharing anbieten möchte, kann eine entsprechende Anzahl von Pkw-Stellplätzen zur Verfügung gestellt und beschildert werden. Ebenso können Betreiber einer Leihräderstation öffentliche Parkplätze in Anspruch nehmen.