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Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1448 Betreff: Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der genannten Kreuzung zuletzt eine Baumaßnahme zur Sicherung einer Stützwand befand. Die Baustelle nahm einen größeren Raum im Kreuzungsbereich ein und es wurden Haltverbote eingerichtet. Hinzu kommt, dass die Berkersheimer Bahnstraße als Andienungsroute für die Baustelle der Deutschen Bahn benutzt wird. Auch hier wurden zur Sicherung dieser Andienung ausreichend Haltverbote eingerichtet. Deshalb kann die geschilderte Problematik nicht nachvollzogen werden. Ein Beparken der Kreuzung sollte unter diesen Umständen kaum möglich sein. Nach Ende der Baumaßnahme befinden sich ausreichend stationäre Haltverbote und Parkverbote in der Untergasse. Gemäß § 12, Absatz 1, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Halt- und Parkverbot" ist das Parken in Kreuzungsbereichen verboten. Es wird keine Möglichkeiten gesehen, dies den Verkehrsteilnehmer*innen stärker zu verdeutlichen. Das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer*innen ist mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht zu unterbinden. Aus diesem Grund wird von weiteren Maßnahmen abgesehen. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird in diesem Bereich jedoch kurzfristig Sonderkontrollen durchführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4380

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