Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1448 Betreff: Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur
Berkersheimer Bahnstraße Es wird darauf hingewiesen, dass
sich im Bereich der genannten Kreuzung zuletzt eine Baumaßnahme zur Sicherung
einer Stützwand befand. Die Baustelle nahm einen größeren Raum im
Kreuzungsbereich ein und es wurden Haltverbote eingerichtet. Hinzu kommt, dass
die Berkersheimer Bahnstraße als Andienungsroute für die Baustelle der
Deutschen Bahn benutzt wird. Auch hier wurden zur Sicherung dieser Andienung
ausreichend Haltverbote eingerichtet. Deshalb kann die geschilderte Problematik
nicht nachvollzogen werden. Ein Beparken der Kreuzung sollte unter diesen
Umständen kaum möglich sein. Nach Ende der Baumaßnahme befinden sich ausreichend
stationäre Haltverbote und Parkverbote in der Untergasse. Gemäß § 12, Absatz 1,
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Halt- und Parkverbot" ist das Parken in
Kreuzungsbereichen verboten. Es wird keine Möglichkeiten gesehen, dies den
Verkehrsteilnehmer*innen stärker zu verdeutlichen. Das Fehlverhalten einzelner
Verkehrsteilnehmer*innen ist mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht zu
unterbinden. Aus diesem Grund wird von weiteren
Maßnahmen abgesehen. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird in
diesem Bereich jedoch kurzfristig Sonderkontrollen durchführen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.03.2019, OM 4380