Berkersheimer Untergasse, an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße
Begründung
Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im unübersichtlichen Kreuzungsbereich Berkersheimer Untergasse, an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße durch geeignete Maßnahmen das verbotene und gefährliche Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich.
Inhalt
Antrag vom 19.03.2019, OF 735/10
Betreff: Berkersheimer Untergasse, an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im unübersichtlichen Kreuzungsbereich Berkersheimer Untergasse, an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße durch geeignete Maßnahmen das verbotene und gefährliche Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich.Beratung im Ortsbeirat: 10