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Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks zum Spielpark mit Caféhaus für Frankfurter Kinder

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1448 Betreff: Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks zum Spielpark mit Caféhaus für Frankfurter Kinder Grundsätzlich ist das Anliegen des OBR 11, den Heinrich-Kraft-Park aufzuwerten und wieder verstärkt seiner ursprünglichen Funktion zuzuführen, sehr nachvollziehbar. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2015/2016 stehen dem Magistrat jedoch keine Haushaltsmittel zur Verfügung, um eine solche Maßnahme zu planen und/oder umzusetzen. Insbesondere der Bau eines kleinen Caféhauses aus städtischen Mitteln gestaltet sich unabhängig der Betreiberfrage als schwierig, da sich üblicherweise gastronomische Einrichtungen im öffentlichen Grün privat finanzieren. Um das Anliegen des OBR näher zu präzisieren und mit dem Magistrat konstruktive Lösungsansätze abzustimmen, wurden mit dem Ortsbeirat inzwischen verschiedene Ortstermine durchgeführt. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass umfangreichere Veränderungen auch Planungsleistungen des Grünflächenamtes erforderlich werden lassen, um die dafür erforderlichen Mittel in den Haushalt einstellen zu können. Des Weiteren ist anzumerken, dass der Magistrat im Rahmen der Konsolidierung seit 2012/2013 bei der entsprechenden Haushaltsstelle die verfügbaren Mittel von 1.750 € Mio. in 2011 auf 750.000,00 € in 2015 und den Folgejahren reduzierte. Genau diese Mittel waren aber ursprünglich für die Sanierung der Waldspielparks vorgesehen. Lediglich ein Sockelbetrag von 250.000,00 € blieb dem Grünflächenamt als Jahresrate erhalten, um den personalintensiven Unterhalt und die veraltete Technik der Wasserspielanlagen in den Waldspielparks und in den öffentlichen Grünanlagen sukzessive zu sanieren. Ungeachtet der hier geschilderten Rahmenbedingungen sieht der Magistrat grundsätzlich Handlungsbedarf, der jedoch eine umfangreichere Planungsleistung erforderlich werden lässt, um die entsprechenden Mittel kalkulieren und bereitstellen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 06.10.2014, EA 8