Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks zum Spielpark mit Caféhaus für Frankfurter Kinder
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.10.2015, ST 1448 Betreff: Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks zum Spielpark
mit Caféhaus für Frankfurter Kinder Grundsätzlich ist das Anliegen des
OBR 11, den Heinrich-Kraft-Park aufzuwerten und wieder verstärkt seiner
ursprünglichen Funktion zuzuführen, sehr nachvollziehbar. Im Doppelhaushalt für
die Jahre 2015/2016 stehen dem Magistrat jedoch keine Haushaltsmittel zur
Verfügung, um eine solche Maßnahme zu planen und/oder umzusetzen. Insbesondere
der Bau eines kleinen Caféhauses aus städtischen Mitteln gestaltet sich
unabhängig der Betreiberfrage als schwierig, da sich üblicherweise
gastronomische Einrichtungen im öffentlichen Grün privat finanzieren.
Um das Anliegen des OBR näher zu
präzisieren und mit dem Magistrat konstruktive Lösungsansätze abzustimmen,
wurden mit dem Ortsbeirat inzwischen verschiedene Ortstermine durchgeführt.
Grundsätzlich kann davon
ausgegangen werden, dass umfangreichere Veränderungen auch Planungsleistungen
des Grünflächenamtes erforderlich werden lassen, um die dafür erforderlichen
Mittel in den Haushalt einstellen zu können. Des Weiteren ist anzumerken, dass der Magistrat im
Rahmen der Konsolidierung seit 2012/2013 bei der entsprechenden Haushaltsstelle
die verfügbaren Mittel von 1.750 € Mio. in 2011 auf 750.000,00 € in
2015 und den Folgejahren reduzierte. Genau diese Mittel waren aber ursprünglich
für die Sanierung der Waldspielparks vorgesehen. Lediglich ein Sockelbetrag von
250.000,00 € blieb dem Grünflächenamt als Jahresrate erhalten, um den
personalintensiven Unterhalt und die veraltete Technik der Wasserspielanlagen
in den Waldspielparks und in den öffentlichen Grünanlagen sukzessive zu
sanieren. Ungeachtet der
hier geschilderten Rahmenbedingungen sieht der Magistrat grundsätzlich
Handlungsbedarf, der jedoch eine umfangreichere Planungsleistung erforderlich
werden lässt, um die entsprechenden Mittel kalkulieren und bereitstellen zu
können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
06.10.2014, EA 8