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eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahme im Bereich der Bundesautobahn A661 im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1445 Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahme im Bereich der Bundesautobahn A661 im Ortsbezirk 10 Die angeregten Begrünungen (Maßnahmen aa und ab) können durchgeführt werden, da der Bebauungsplan die benannten Bereiche als Grünflächen ausweist. Jedoch sind hierfür zunächst Mittel einzustellen und die Planung anzupassen. Es ist jedoch zu beachten, dass im Bereich des auslaufenden Lärmschutzwalls (ehemals Hofhausstraße) nur eingeschränkt stadteigene Flächen zur Verfügung stehen. Die Maßnahme b (nördlich der Boskoopstraße) kann in dem vorgeschlagenen Umfang nicht ausgeführt werden. Hier steht parallel zur Straße Am Lausberg lediglich ein Streifen von 3,0m Breite für Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung. Dieser Streifen kann im Zusammenhang mit Maßnahmen aa und ab begrünt werden. Die erwähnte Brachfläche nördlich der Boskoopstraße ist gemäß Bebauungsplan als Fläche für Wohnbebauung ausgewiesen. Eine Begrünung ist hier nicht möglich. Zu c ist anzumerken, dass die vorhandenen Lärmschutzanlagen formal auf Grundlage des Bebauungsplanes und nach den in diesem Zusammenhang erstellten lärmschutztechnischen Berechnungen keine Lücken aufweisen. Änderungen bzw. Ergänzung bedürften somit der Durchführung eines erneuten Planungsverfahrens, für das kein Raum besteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 319