eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahme im Bereich der Bundesautobahn A661 im Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST
1445
Betreff: Umfassende
Lärmschutzmaßnahme im Bereich der Bundesautobahn A661 im Ortsbezirk 10 Die angeregten Begrünungen (Maßnahmen aa und ab)
können durchgeführt werden, da der Bebauungsplan die benannten Bereiche als
Grünflächen ausweist. Jedoch sind hierfür zunächst Mittel einzustellen
und die Planung anzupassen. Es ist jedoch zu beachten, dass im Bereich des
auslaufenden Lärmschutzwalls (ehemals Hofhausstraße) nur eingeschränkt
stadteigene Flächen zur Verfügung stehen. Die Maßnahme b (nördlich der Boskoopstraße) kann in
dem vorgeschlagenen Umfang nicht ausgeführt werden. Hier steht parallel zur
Straße Am Lausberg lediglich ein Streifen von 3,0m Breite für
Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung. Dieser Streifen kann im Zusammenhang mit
Maßnahmen aa und ab begrünt werden. Die erwähnte Brachfläche nördlich der
Boskoopstraße ist gemäß Bebauungsplan als Fläche für Wohnbebauung ausgewiesen.
Eine Begrünung ist hier nicht möglich. Zu c ist anzumerken, dass die vorhandenen
Lärmschutzanlagen formal auf Grundlage des Bebauungsplanes und nach den in
diesem Zusammenhang erstellten lärmschutztechnischen Berechnungen keine Lücken
aufweisen. Änderungen bzw. Ergänzung bedürften somit der Durchführung eines
erneuten Planungsverfahrens, für das kein Raum besteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 319