Beteiligung der Ortsbeiratsmitglieder an Neu- und Ausbauplanungen
Stellungnahme des Magistrats
Für die Beteiligung der Ortsbeiräte gibt es eine klare Regelung, die Geschäftsordnung für Ortsbeiräte in Frankfurt am Main. Hier sind die Beteiligungs- und Informationspflichten sowie die Entscheidungshierarchien definiert. Diese wird grundsätzlich seitens der Ämter eingehalten. Eine Beteiligung bei Neu- und Ausbauplanungen von Schulen über die geregelte Beteiligung hinaus, erfolgt bei großen Schulbaumaßnahmen im Rahmen der Planungsphase Null und bei Architektenwettbewerben. Darüber hinaus sind die pädagogischen Standards in Frankfurt am Main durch die Planungsrahmen und Schulentwicklungspläne mit Beteiligung der Ortsbeiräte durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Diese sind immer bindend für die Umsetzung der Maßnahmen. Eine weitere zusätzliche, aber nicht verpflichtende Beteiligung der Ortsbeiratsmitglieder für schulbezogene Baumaßnahmen kann aus Sicht der Verwaltung gegebenenfalls über gesammelte Informationen des Stadtelternbeirats erfolgen, der ebenfalls eine gebündelte Information in den jeweiligen Ortsbeiräten wünscht. Die Verwaltung legt außerdem großen Wert auf eine gute Kommunikation und Abstimmung mit den Schulen.