Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST
1440
Betreff: Einfahrtverbot
Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Anregung wird sinngemäß
dadurch entsprochen, dass unter dem vorhandenen Verkehrszeichen 250
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verbot für Fahrzeuge aller Art, das
Zusatzzeichen 1020-12 StVO, Radfahrer und Anlieger frei, angebracht wird.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2014, OM 3419