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Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1440 Betreff: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Anregung wird sinngemäß dadurch entsprochen, dass unter dem vorhandenen Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verbot für Fahrzeuge aller Art, das Zusatzzeichen 1020-12 StVO, Radfahrer und Anlieger frei, angebracht wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3419

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