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Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1440

Betreff: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Anregung wird sinngemäß dadurch entsprochen, dass unter dem vorhandenen Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verbot für Fahrzeuge aller Art, das Zusatzzeichen 1020-12 StVO, Radfahrer und Anlieger frei, angebracht wird.

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