Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1440
Betreff: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Anregung wird sinngemäß dadurch entsprochen, dass unter dem vorhandenen Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verbot für Fahrzeuge aller Art, das Zusatzzeichen 1020-12 StVO, Radfahrer und Anlieger frei, angebracht wird.