Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM
3419 entstanden aus Vorlage:
OF 510/8 vom
18.08.2014 Betreff: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer
aufheben Der Magistrat wird gebeten, das StVO-Zeichen 250
("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit Zusatzzeichen 1020-30 ("Anlieger frei")
in die Straße Kreuzerhohl vom Krautgartenweg kommend durch das Zeichen 260
"Verbot für Kraftfahrzeuge" (mit gleichem Zusatz "Anlieger frei") zu ersetzen. Begründung: Durch die Straße Kreuzerhohl führt der (im weiteren
Verlauf auch ausgeschilderte) Fahrradweg "Goethe-Route". Als Zubringer zur
Universität wird die Kreuzerhohl von vielen Radfahrerinnen und Radfahrern
genutzt; vom Riedberg kommend ist diese Nutzung auch durch Zusatzzeichen
gestattet. Die momentane Beschilderung an der Talseite führt dazu, dass
technisch gesehen jede Fahrradfahrerin, jeder Fahrradfahrer, der die
Kreuzerhohl nach oben fährt, eine Verkehrsregel missachtet, und das, obwohl
diese Straße sehr wohl für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer vorgesehen ist.
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer werden somit desensibilisiert. Wenn beim
Aufstellen von Verkehrszeichen an alle Verkehrsteilnehmer gedacht würde, kann
ein solcher Effekt vermieden werden. Der "kleine Dienstweg" über
Stadtbezirksvorsteher und das zuständige Amt im Frühling 2014 war nicht
erfolgreich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.11.2014, ST 1440
Aktenzeichen: 32 1