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Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3419 entstanden aus Vorlage: OF 510/8 vom 18.08.2014 Betreff: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Magistrat wird gebeten, das StVO-Zeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit Zusatzzeichen 1020-30 ("Anlieger frei") in die Straße Kreuzerhohl vom Krautgartenweg kommend durch das Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" (mit gleichem Zusatz "Anlieger frei") zu ersetzen. Begründung: Durch die Straße Kreuzerhohl führt der (im weiteren Verlauf auch ausgeschilderte) Fahrradweg "Goethe-Route". Als Zubringer zur Universität wird die Kreuzerhohl von vielen Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt; vom Riedberg kommend ist diese Nutzung auch durch Zusatzzeichen gestattet. Die momentane Beschilderung an der Talseite führt dazu, dass technisch gesehen jede Fahrradfahrerin, jeder Fahrradfahrer, der die Kreuzerhohl nach oben fährt, eine Verkehrsregel missachtet, und das, obwohl diese Straße sehr wohl für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer vorgesehen ist. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer werden somit desensibilisiert. Wenn beim Aufstellen von Verkehrszeichen an alle Verkehrsteilnehmer gedacht würde, kann ein solcher Effekt vermieden werden. Der "kleine Dienstweg" über Stadtbezirksvorsteher und das zuständige Amt im Frühling 2014 war nicht erfolgreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1440 Aktenzeichen: 32 1