Burgstraße Einmündung ehemalige Feuerwache
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1439
Betreff: Burgstraße Einmündung ehemalige Feuerwache Die Anregung wurde zum Anlass genommen die Situation vor Ort einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Im Sackgassenbereich sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches nicht mehr gegeben. Beide Seiten der Fahrbahn werden, zum Teil rechtswidrig zum Parken genutzt, sodass hier ein Verweil- oder Aufenthaltscharakter nicht erkennbar ist. Daher wird der Verkehrsberuhigte Bereich aufgehoben und in die vorhandene Tempo-30-Zone integriert. Ein Sicherheitsdefizit in der kurzen Sackgasse wird dadurch nicht gesehen. Hierdurch wird die Vorfahrtsituation im Kreuzungsbereich für jeden eindeutig; es gilt rechts vor links.