Burgstraße Einmündung ehemalige Feuerwache
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST
1439
Betreff: Burgstraße
Einmündung ehemalige Feuerwache Die Anregung wurde zum Anlass
genommen die Situation vor Ort einer eingehenden Prüfung zu
unterziehen.
Im Sackgassenbereich sind die
rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten
Bereiches nicht mehr gegeben. Beide Seiten der Fahrbahn werden, zum Teil
rechtswidrig zum Parken genutzt, sodass hier ein Verweil- oder
Aufenthaltscharakter nicht erkennbar ist. Daher wird der Verkehrsberuhigte Bereich aufgehoben
und in die vorhandene Tempo-30-Zone integriert. Ein Sicherheitsdefizit in der
kurzen Sackgasse wird dadurch nicht gesehen. Hierdurch wird die
Vorfahrtsituation im Kreuzungsbereich für jeden eindeutig; es gilt rechts vor
links. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.05.2018, OM 3191