Burgstraße Einmündung ehemalige Feuerwache
Begründung
Feuerwache Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Sackgasse von der Burgstraße hin zur ehemaligen Feuerwache mit einer Haltelinie zu versehen. Begründung: Immer wieder kommt es an der genannten Stelle zu unklaren Situationen bezüglich der Vorfahrtsregel, selbst wenn die Rechtslage klar ist: Die durchlaufende Burgstraße liegt in der Tempo 30 Zone. Die Sackgasse ist als verkehrsberuhigter Bereich gem. Verkehrs-zeichen 325 beschildert. Daraus ergibt sich, dass an dieser Einmündung nicht die Vorfahrtregelung rechts vor links gilt, sondern die Burgstraße Vorfahrt hat. Auch wenn dies eindeutig ist, würde eine Haltelinie entlang der Einmündung die Situation verdeutlichen.
Inhalt
Antrag vom 03.05.2018, OF 475/3
Betreff: Burgstraße Einmündung ehemalige Feuerwache Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Sackgasse von der Burgstraße hin zur ehemaligen Feuerwache mit einer Haltelinie zu versehen. Begründung: Immer wieder kommt es an der genannten Stelle zu unklaren Situationen bezüglich der Vorfahrtsregel, selbst wenn die Rechtslage klar ist: Die durchlaufende Burgstraße liegt in der Tempo 30 Zone. Die Sackgasse ist als verkehrsberuhigter Bereich gem. Verkehrs-zeichen 325 beschildert. Daraus ergibt sich, dass an dieser Einmündung nicht die Vorfahrtregelung rechts vor links gilt, sondern die Burgstraße Vorfahrt hat. Auch wenn dies eindeutig ist, würde eine Haltelinie entlang der Einmündung die Situation verdeutlichen.Beratung im Ortsbeirat: 3