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Imbisswagen entfernen, damit Parkfläche frei wird

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1439 Betreff: Imbisswagen entfernen, damit Parkfläche frei wird Beide Anhänger sind dem Magistrat aufgrund von Beschwerden bereits bekannt. Die Anhänger wurden wegen des Verstoßes gegen § 12 Abs. 3 Nr. 3b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - mit Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden - bereits mehrfach verwarnt. Der Magistrat stellt nicht in Abrede, dass abgestellte Anhänger zu einem Ärgernis führen können, da diese Parkraum belegen und so den Parkdruck erhöhen. Grundsätzlich dürfen Anhänger jedoch abgestellt werden, sofern sie alle zwei Wochen bewegt werden. Um der Anregung des Ortsbeirats dennoch entsprechen zu können, wird der betroffene Straßenabschnitt ergänzend zum Verkehrszeichen 315 StVO ("Parkplatz") mit dem Zusatzzeichen 1048-10 ("Nur Pkw") beschildert. Aufgrund des dann vorliegenden Sonderparkplatzes für Pkw ist das Abstellen von Anhängern verboten und kann geahndet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1547

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