Imbisswagen entfernen, damit Parkfläche frei wird
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST
1439
Betreff: Imbisswagen
entfernen, damit Parkfläche frei wird Beide Anhänger sind dem Magistrat
aufgrund von Beschwerden bereits bekannt. Die Anhänger wurden wegen des
Verstoßes gegen § 12 Abs. 3 Nr. 3b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - mit
Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden
- bereits mehrfach verwarnt. Der Magistrat stellt nicht in Abrede, dass
abgestellte Anhänger zu einem Ärgernis führen können, da diese Parkraum belegen
und so den Parkdruck erhöhen. Grundsätzlich dürfen Anhänger jedoch abgestellt
werden, sofern sie alle zwei Wochen bewegt werden. Um der Anregung des Ortsbeirats dennoch entsprechen
zu können, wird der betroffene Straßenabschnitt ergänzend zum
Verkehrszeichen 315 StVO ("Parkplatz") mit dem Zusatzzeichen 1048-10 ("Nur
Pkw") beschildert. Aufgrund des dann vorliegenden Sonderparkplatzes für Pkw ist
das Abstellen von Anhängern verboten und kann geahndet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2017, OM 1547