Pumptrackbahn in die Gesamtplanung des Bebauungsplans Nr. 387 im Erweiterungsbereich des Hessen-Centers aufnehmen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST
1436
Betreff: Pumptrackbahn in
die Gesamtplanung des Bebauungsplans Nr. 387 im Erweiterungsbereich des
Hessen-Centers aufnehmen Mit dem Bebauungsplan Nr. 893 -
Südlich Borsigallee / Am Hessen-Center soll das Planungsrecht zur Sicherung und
Entwicklung des Sonderstandorts Einzelhandel geschaffen werden. Da die vom
Investor beabsichtigte Erweiterung der Verkaufsfläche nicht den Zielen der
Regionalplanung entspricht, ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 8
Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) ein Zielabweichungsverfahren beim
Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Der Magistrat prüft derzeit alternative
Entwicklungsmöglichkeiten für den Standort des Hessen-Centers und erörtert
diese gemeinsam mit dem Investor. Im Vordergrund steht dabei neben der
Raumverträglichkeit des Vorhabens auch weiterhin das im Aufstellungsbeschluss
vom 16.06.2016 (§ 256) formulierte Ziel, das Einkaufszentrum funktional und
räumlich mit dem Stadtteil zu verbinden. Hinsichtlich Funktion und Machbarkeit
einzelner Nutzungen kann zum aktuellen Planungsstand keine Aussage getroffen
werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 649