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Pumptrackbahn in die Gesamtplanung des Bebauungsplans Nr. 387 im Erweiterungsbereich des Hessen-Centers aufnehmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1436 Betreff: Pumptrackbahn in die Gesamtplanung des Bebauungsplans Nr. 387 im Erweiterungsbereich des Hessen-Centers aufnehmen Mit dem Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee / Am Hessen-Center soll das Planungsrecht zur Sicherung und Entwicklung des Sonderstandorts Einzelhandel geschaffen werden. Da die vom Investor beabsichtigte Erweiterung der Verkaufsfläche nicht den Zielen der Regionalplanung entspricht, ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Der Magistrat prüft derzeit alternative Entwicklungsmöglichkeiten für den Standort des Hessen-Centers und erörtert diese gemeinsam mit dem Investor. Im Vordergrund steht dabei neben der Raumverträglichkeit des Vorhabens auch weiterhin das im Aufstellungsbeschluss vom 16.06.2016 (§ 256) formulierte Ziel, das Einkaufszentrum funktional und räumlich mit dem Stadtteil zu verbinden. Hinsichtlich Funktion und Machbarkeit einzelner Nutzungen kann zum aktuellen Planungsstand keine Aussage getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 649