Fehlende Betreuungsplätze für Grundschulkinder im Frankfurter Westen - Wie und wann wird Abhilfe geschaffen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1436
Betreff: Fehlende Betreuungsplätze für Grundschulkinder im Frankfurter Westen - Wie und wann wird Abhilfe geschaffen?
- Allgemeine Informationen
- Ganztag und Betreuung: IST-Stand in den Schulen im Ortsbezirk 6 2.1 Früh- und Übermittagsbetreuung 2.2 Erweiterte Schulische Betreuung 2.3 Versorgungsquoten 2.4 Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen
- Voraussetzungen für den Ausbau von Ganztagsangeboten 3.1 Räumliche Voraussetzungen 3.2 Zielsetzung der Schulleitung und des Kollegiums 3.3 Priorisierung der Schulen
- Umsetzungsmöglichkeiten im Frankfurter Westen
- Allgemeine Informationen Der Magistrat möchte vorsichtshalber darauf hinweisen, dass es in Frankfurt am Main mit Stand vom
- November 2012 rund 10.000 Plätze in Horten und rund 2.500 Betreuungsplätze in Erweiterten Schulischen Betreuungen gibt und nicht wie in der Anfrage formuliert "2.500 Plätze in Horten oder der sogenannten Erweiterten Schulischen Betreuung". Hinzu kommen rund 1000 Betreuungsplätze in schulischen Übermittagsbetreuungen. Dies entspricht einem stadtweiten Versorgungsgrad von 55 %. Vor dem Hintergrund, dass es keinen individuellen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Grundschulkinder gibt, ist dies nach Einschätzung des Magistrats eine beachtliche Leistung. Gleichwohl ist der Magistrat daran interessiert, die Betreuungssituation im Frankfurter Westen wie auch insgesamt in Frankfurt am Main weiter zu verbessern. Da zukünftig keine neuen Hortplätze mehr ausgebaut werden, wird die Schaffung von verlässlichen Betreuungsplätzen (bis 17 Uhr inklusive ganztägiger Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen) über den Ausbau von Erweiterten Schulischen Betreuungen forciert. Für das Ausbauprogramm stehen jährlich 600 Betreuungsplätze zur Verfügung. Maßgebliche Kriterien für die Einrichtung einer Erweiterten Schulischen Betreuung sind der Versorgungsgrad in einem Schulbezirk und die räumlichen Voraussetzungen. Weiterhin spielt die Bereitschaft der Schule eine Rolle. Das Angebotsformat Erweiterte Schulische Betreuung gilt als verlässliches Element der Ganztagsschulentwicklung, das durch die Kommune finanziert wird.
- Ganztag und Betreuung: IST-Stand in den Schulen im Ortsbezirk 6 Um die bestehenden Ausbaumöglichkeiten mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Schulkinder im Ortsbezirk 6 skizzieren zu können, wird zunächst der derzeitige Stand in den einzelnen Schulbezirken dargestellt. Die aktuellen Zahlen zur Versorgung mit den jeweiligen Angeboten können der Tabelle im Anhang entnommen werden. Dort sind auch die derzeitigen Planungen zum voraussichtlichen weiteren Ausbau aufgelistet. Zunächst werden nachstehend die in den Grundschulen bestehenden Angebote inhaltlich beschrieben. 2.1 Früh- und Übermittagsbetreuung Die Frühbetreuung findet in der Regel von 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr vor dem Unterricht statt. Sie ist offen für alle Kinder und entgeltfrei. Bei der Übermittagsbetreuung handelt es sich um ein kurzzeitig angelegtes Betreuungsangebot in den Räumen der Schule im Anschluss an den Unterricht. Die Rahmenbetreuungszeit erstreckt sich von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Mittagessensversorgung und Ferienbetreuung sind nicht vorgesehen. Die Trägerschaft der Angebote wird von Fördervereinen oder freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe übernommen. Die Früh- und Übermittagsbetreuung wird über einen pauschalisierten Förderzuschuss finanziert. Der Zuschuss wird primär für die Frühbetreuung verwendet. Die Übermittagsbetreuung wird über Reste des Zuschusses und Elternentgelte finanziert. Eltern haben die Möglichkeit, bei dem zuständigen Sozialrathaus einen Antrag auf Bezuschussung des Elternentgeltes zu stellen. Einige Träger bieten über die Rahmenbedingungen hinausgehende Leistungen wie z.B. verlängerte Betreuungszeiten oder Ferienbetreuung an. Um dem Bedarf der Eltern nach verlässlicher Ganztagsbetreuung zu entsprechen, werden die bestehenden Angebote der Übermittagsbetreuung sukzessive in Erweiterte Schulische Betreuungen umgewandelt. 2.2 Erweiterte Schulische Betreuung Bei der Erweiterten Schulischen Betreuung handelt es sich ebenfalls um ein Betreuungsangebot in den Räumen der Schule. Die Öffnungszeiten sind täglich von 11.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Erweiterte Schulische Betreuungen unterbreiten eine ganztägige Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen jährlich. Mittagessensversorgung und Hausaufgabenbetreuung sind Bestandteil des Rahmenkonzepts. Die Angebotsformate Übermittagsbetreuung oder Erweiterte Schulische Betreuung sind derzeit flächendeckend in fast allen Frankfurter Grundschulen installiert. Im Ortsbezirk 6 bestehen unterschiedliche Betreuungsangebote an allen Grundschulen. Die einzigen Ausnahmen stellen die Meisterschule und die Berthold-Otto-Schule dar. In der Berthold-Otto-Schule wurde 2007 eine Übermittagsbetreuung eingerichtet und wegen fehlender Nachfrage wieder eingestellt. Seit 2010 besteht dort ein offenes Angebot der Arche. Im Schulbezirk kommt es vereinzelt zu unbesetzten Hortplätzen. 2.3 Versorgungsquoten Die Versorgungsquoten werden aus der Relation der in einem Schulbezirk lebenden Kinder im Grundschulalter zur dortigen Anzahl an Betreuungsplätzen ermittelt. Bei der Zählung der Betreuungsplätze finden die Angebote der Übermittagsbetreuung, der Erweiterten Schulischen Betreuung und der im Schulbezirk bestehenden Horte Berücksichtigung. Die Angebote über das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen, Betreuung durch Kindertagespflege und die Nutzung offener Angebote wie z.B. Kinderhäuser oder die Arche in der Berthold-Otto-Schule werden nicht mitgezählt. Zum Stichtag 01.11.2012 liegt die durchschnittliche Betreuungsquote aller Schulbezirke Frankfurts bei 55%. Im Bereich des Ortsbezirks 6 liegen die Versorgungsquoten der meisten Schulen derzeit im durchschnittlichen oder leicht unterdurchschnittlichen Bereich. Schulen mit einem geringen Versorgungsgrad verfügen in der Regel über Ganztagsangebote über das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen (beispielsweise in Zeilsheim und Sindlingen). Zum Schuljahresbeginn 2013/2014 bzw. unterjährig installierte oder aufgestockte Betreuungsangebote sind in der Tabelle im Anhang in der Spalte "Bemerkungen zu den Betreuungsplätzen" ausgewiesen. Diese Plätze sind noch nicht in die Versorgungsquote einberechnet. 2.4 Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen Beim Ganztagsschulprogramm handelt es sich um durch das Hessische Kultusministerium zur Verfügung gestellte Mittel zur Förderung der Ganztagsschulentwicklung. Die Schulen können sich mit ihren Ganztagskonzepten um eine Aufnahme in das Programm oder für eine Weiterentwicklung innerhalb des Programms bewerben. Alle Profile beinhalten eine Mittagessensversorgung, Angebote in Form von AGs, offene Aufenthaltsbereiche und Hausaufgabenbetreuung. Eine Ferienbetreuung ist nicht vorgesehen. Die Angebote sind in der Regel entgeltfrei. Schulen mit Ganztagsangeboten nach Profil 1 müssen eine Öffnungszeit von mindestens dreimal wöchentlich von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr abdecken. Für Profil 2 sind Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag bis 17.00 Uhr und an Freitagen bis 14.00 Uhr vorgesehen. Die Schule ist an Freitagen verpflichtet nach 14.00 Uhr Angebote vorzuhalten, wenn Schülerinnen und Schüler dies benötigen. Die Ganztagsangebote nach Profil 1 und 2 können nach Anmeldung belegt werden. Ganztagsschulen nach Profil 3 verfügen über ein verpflichtendes Ganztagsangebot bei Öffnungszeiten analog zu Profil
- Voraussetzungen für den Ausbau von Ganztagsangeboten Der bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten ist derzeit an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. 3.1 Räumliche Voraussetzungen Die Schaffung von Ganztagsangeboten in den Räumen der Schule ist zunächst an räumliche Voraussetzungen geknüpft. Diese unterscheiden sich je nach den Rahmenvorgaben des Angebotsformats. Für die Erweiterte Schulische Betreuung sind analog Rahmenkonzeption feste Betreuungsräume, Räumlichkeiten zur Essensversorgung, ein Büro für die Einrichtungsleitung sowie die Mitnutzung z.B. von Klassenräumen für Angebote und Hausaufgabenbetreuung vorgesehen. Für Angebote nach dem Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen sind eine Cafeteria/Mensa bzw. Räume für eine Essensversorgung, eine Schulbibliothek (oder Stadtteilbibliothek) und Aufenthalts- bzw. Freizeitbereiche für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erforderlich. Zudem werden z.B. Klassenräume mehrfach genutzt bzw. mitgenutzt, sofern sie nicht unterrichtlich belegt sind. 3.2 Zielsetzung der Schulleitung und des Kollegiums Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Ausbau von Ganztagsangeboten an Grundschulen stellt die Zielsetzung durch die Schulleitung und das Kollegium dar. Die Ganztagsschulentwicklung erfordert vermehrte Kooperation und eine Verlagerung der Arbeitszeiten in den Nachmittag. Die Neueinrichtung der Angebote muss von den Gremien der jeweiligen Schule beschlossen werden. Für eine Aufnahme in das Ganztagsschulprogramm ist die Entwicklung eines Ganztagskonzeptes durch die Schulleitung erforderlich. 3.3 Priorisierung Jährlich werden Ressourcen für die Schaffung von Betreuungsplätzen in der Erweiterten Schulischen Betreuung von der Stadt Frankfurt am Main und im Rahmen des Ganztagsschulprogrammes von Seiten des Landes Hessen bereitgestellt. Die an der Einrichtung bzw. Aufstockung von ESB-Plätzen interessierten Schulen werden anhand der Betreuungsquote für Grundschulkinder im Schulbezirk priorisiert. Unterdurchschnittlich versorgte Schulbezirke werden dabei bevorzugt berücksichtigt, sofern die räumlichen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt oder ermöglicht werden können Die Bewerbungen um die Aufnahme in das Ganztagsschulprogramm bzw. um die Weiterentwicklung werden ebenfalls ausgewertet und priorisiert. Neben den bereits o.g. Voraussetzungen spielen dabei die Versorgungsquote und die bereits vorhandenen Kooperationen der Schulen eine wichtige Rolle. Der Schulträger empfiehlt Schulen für das Ganztagsschulprogramm in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main. Das Hessische Kultusministerium entscheidet abschließend über die Empfehlung. In der aktuellen Koalitionsvereinbarung der Stadt Frankfurt am Main ist als Ziel benannt, dass im ersten Schritt die Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen ausgebaut werden sollen.
- Umsetzungsmöglichkeiten im Frankfurter Westen
In allen Grundschulen des Ortsbezirks 6 sind unterschiedliche Betreuungs- und/oder Ganztagsangebote installiert. Die Planungen zum weiteren Ausbau sind in der Tabelle im Anhang in der Spalte "Ziele und Perspektiven" vermerkt. So wird in einem Großteil der Grundschulen angestrebt, in den kommenden zwei bis drei Jahren die Übermittagsbetreuungen in Erweiterte Schulische Betreuungen umzuwandeln. Zusätzlich werden die Betreuungsplätze an Grundschulen mit vorhandenen räumlichen Kapazitäten weiter aufgestockt. An einigen Standorten kann ein bedarfsgerechter Ausbau jedoch nur langfristig über die Schaffung zusätzlicher Räume erfolgen. Aktuell befinden sich bereits 7 der 19 Grundschulen im Ortsbezirk 6 im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen. 10 von 19 Grundschulen verfügen bereits über eine Erweiterte Schulische Betreuung. Anlage 1 (ca. 129 KB)