Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST
1432
Betreff: Rollhockey auf der
Rollschuhbahn Zeppelinallee Frage 1) Im Hinblick auf das Gerichtsurteil kommen keine
sportlichen Nutzungsmöglichkeiten der Anlage in Betracht. Bei dieser Anlage in der
Zeppelinallee, handelt es sich um ein ehemaliges Wasserbecken, welches als Teil
der Grünfläche .Zeppelinallee' gebaut wurde. Es handelt sich nicht um ein extra ausgewiesenes
Sportfeld, somit sind keine gesonderten Sicherungsmaßnahmen notwendig. Ausschlaggebend für die Nutzung und
damit einhergehend die Verkehrssicherungspflicht ist die Widmung der Fläche als
"Grünfläche". Frage 2)
Aus Sicht des Magistrats besteht die Möglichkeit,
die Inline-Hockeyanlage auf der Sportanlage Rebstock zukünftig als
Ausweichstandort für den Rollhockey - Sport zu nutzen. Im Jahr 2005 ist auf diese Sportanlage eine Anlage
mit Bande, Fangnetzen und einer ebenen aus einem Guss bestehenden
Betonoberfläche gebaut worden. Der Verein FREC - Frankfurter Roll- und Eissportclub
nutzt die Bahn auf dem Rebstockgelände und koordiniert die Belegung der
Fläche. Des Weiteren gibt es
eine Rollhockeyfläche am Brentanopark in Rödelheim. Hier ist die Belegung der
Fläche über den Verein TSG-Vorwärts organisiert und die Bauunterhaltung erfolgt
über das Sportamt. Eine
Nutzung der Flächen müsste in Kontakt mit den Vereinen und dem Sportamt
abgeklärt werden. Aus Sicht des Magistrats entsprechen beide genannten Anlagen
den Anforderungen und Wünschen des Rollhockey Sports. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.06.2015, V
1381