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Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1432 Betreff: Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee Frage 1) Im Hinblick auf das Gerichtsurteil kommen keine sportlichen Nutzungsmöglichkeiten der Anlage in Betracht. Bei dieser Anlage in der Zeppelinallee, handelt es sich um ein ehemaliges Wasserbecken, welches als Teil der Grünfläche .Zeppelinallee' gebaut wurde. Es handelt sich nicht um ein extra ausgewiesenes Sportfeld, somit sind keine gesonderten Sicherungsmaßnahmen notwendig. Ausschlaggebend für die Nutzung und damit einhergehend die Verkehrssicherungspflicht ist die Widmung der Fläche als "Grünfläche". Frage 2) Aus Sicht des Magistrats besteht die Möglichkeit, die Inline-Hockeyanlage auf der Sportanlage Rebstock zukünftig als Ausweichstandort für den Rollhockey - Sport zu nutzen. Im Jahr 2005 ist auf diese Sportanlage eine Anlage mit Bande, Fangnetzen und einer ebenen aus einem Guss bestehenden Betonoberfläche gebaut worden. Der Verein FREC - Frankfurter Roll- und Eissportclub nutzt die Bahn auf dem Rebstockgelände und koordiniert die Belegung der Fläche. Des Weiteren gibt es eine Rollhockeyfläche am Brentanopark in Rödelheim. Hier ist die Belegung der Fläche über den Verein TSG-Vorwärts organisiert und die Bauunterhaltung erfolgt über das Sportamt. Eine Nutzung der Flächen müsste in Kontakt mit den Vereinen und dem Sportamt abgeklärt werden. Aus Sicht des Magistrats entsprechen beide genannten Anlagen den Anforderungen und Wünschen des Rollhockey Sports. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2015, V 1381

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