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Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße / Buchrainstraße / Wehrstraße / de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1430 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße / Buchrainstraße / Wehrstraße / de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der angesprochene Knotenpunkt unterteilt sich in die Teilknotenpunkte an der Wehrstraße und an der de-Neufville-Straße. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten (ÖPNV-Beschleunigung, abknickende Vorfahrt, Straßenbahnausfahrt vom Platz, linksabbiegende Kraftfahrzeuge auf dem Gleis zum Platz, lange Fußgängerfurten) gestaltet sich eine leistungsfähigere Signalsteuerung hier sehr schwierig. An der Wehrstraße wird der Verkehr in drei Phasen (abknickende Vorfahrt, Zufahrt südliche Wehrstraße, Straßenbahnen) abgewickelt, in Höhe der de-Neufville-Straße ergibt sich ein zweiphasiger Ablauf (Verkehr Offenbacher Landstraße, Fußgängerquerung/Straßenbahnen). Hier können sich sowohl Fußgänger als auch die Straßenbahnen zu jeder Sekunde im Signalumlauf Grün anfordern. Eine Koordinierung der beiden Teilknoten ist hier deshalb nur bedingt möglich. Aus den genannten Gründen wird von einer Änderung der Signalschaltung Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4620