Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße / Buchrainstraße / Wehrstraße / de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1430 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher
Landstraße / Buchrainstraße / Wehrstraße / de-Neufville-Straße hier:
Änderung der Ampelschaltung Der angesprochene Knotenpunkt
unterteilt sich in die Teilknotenpunkte an der Wehrstraße und an der
de-Neufville-Straße. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten
(ÖPNV-Beschleunigung, abknickende Vorfahrt, Straßenbahnausfahrt vom Platz,
linksabbiegende Kraftfahrzeuge auf dem Gleis zum Platz, lange Fußgängerfurten)
gestaltet sich eine leistungsfähigere Signalsteuerung hier sehr schwierig.
An der Wehrstraße wird der Verkehr in drei Phasen
(abknickende Vorfahrt, Zufahrt südliche Wehrstraße, Straßenbahnen) abgewickelt,
in Höhe der de-Neufville-Straße ergibt sich ein zweiphasiger Ablauf (Verkehr
Offenbacher Landstraße, Fußgängerquerung/Straßenbahnen). Hier können sich
sowohl Fußgänger als auch die Straßenbahnen zu jeder Sekunde im Signalumlauf
Grün anfordern. Eine Koordinierung der beiden Teilknoten ist hier deshalb nur
bedingt möglich.
Aus den genannten Gründen wird von
einer Änderung der Signalschaltung Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.05.2019, OM 4620