Kein Autoverkehr am westlichen Ende des Parks - keine Verbindung Schneidhainer Straße/Pariser Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST
1429
Betreff: Kein Autoverkehr
am westlichen Ende des Parks - keine Verbindung Schneidhainer Straße/Pariser
Straße Wie der Magistrat in der Sitzung
des Ortsbeirats am 30.06.2015 bereits dargelegt hat, ist die in den Bebauungsplänen Nr. 850
bzw. Nr. 850Ä erfolgte Festlegung der Verbindung Schneidhainer Straße - Pariser
Straße als Verkehrsfläche auf Grund der Signatur eindeutig. In der Begründung
zu den Bebauungsplänen wird der Plan beschrieben, verbindlich sind aber die
Darstellungen im Plan sowie ggf. relevante textliche Festsetzungen. Die Ausgestaltung der Verkehrsfläche
ist allerdings nicht Gegenstand der Festsetzungen. Mit der Festsetzung entsteht
keine Verpflichtung, die Verkehrsfläche als klassische Straße/Verkehrsfläche
herzustellen. Die Verkehrsfläche ist vielmehr integriert in den zukünftigen
Tel-Aviv-Platz (Stadtplatz) vorzusehen, da für die bestehende und zukünftige
Bebauung im Bereich des Tel-Aviv-Platzes eine Erschließung mit Rettungswegen
sowie für die Ver- und Entsorgung gewährleistet sein muss. Verkehrsbestimmend
wird der Fuß- und Radverkehr sein. Der Magistrat steht zu seiner Zusage gegenüber dem
Ortsbeirat, eine Art "Planungswerkstatt" durchzuführen, um mit den
unmittelbaren Anliegern die Rahmenbedingungen für die Platzgestaltung und
Integration von erforderlichen Verkehrsflächen abzustimmen. Vor diesem Hintergrund ist weder ein
Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 850 bzw. 850Ä erforderlich, noch
besteht eine Notwendigkeit in diesem Zusammenhang Anpassungen am
Verkehrskonzept zum Europaviertel vorzunehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.04.2015, OM 4125