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Kein Autoverkehr am westlichen Ende des Parks - keine Verbindung Schneidhainer Straße/Pariser Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1429 Betreff: Kein Autoverkehr am westlichen Ende des Parks - keine Verbindung Schneidhainer Straße/Pariser Straße Wie der Magistrat in der Sitzung des Ortsbeirats am 30.06.2015 bereits dargelegt hat, ist die in den Bebauungsplänen Nr. 850 bzw. Nr. 850Ä erfolgte Festlegung der Verbindung Schneidhainer Straße - Pariser Straße als Verkehrsfläche auf Grund der Signatur eindeutig. In der Begründung zu den Bebauungsplänen wird der Plan beschrieben, verbindlich sind aber die Darstellungen im Plan sowie ggf. relevante textliche Festsetzungen. Die Ausgestaltung der Verkehrsfläche ist allerdings nicht Gegenstand der Festsetzungen. Mit der Festsetzung entsteht keine Verpflichtung, die Verkehrsfläche als klassische Straße/Verkehrsfläche herzustellen. Die Verkehrsfläche ist vielmehr integriert in den zukünftigen Tel-Aviv-Platz (Stadtplatz) vorzusehen, da für die bestehende und zukünftige Bebauung im Bereich des Tel-Aviv-Platzes eine Erschließung mit Rettungswegen sowie für die Ver- und Entsorgung gewährleistet sein muss. Verkehrsbestimmend wird der Fuß- und Radverkehr sein. Der Magistrat steht zu seiner Zusage gegenüber dem Ortsbeirat, eine Art "Planungswerkstatt" durchzuführen, um mit den unmittelbaren Anliegern die Rahmenbedingungen für die Platzgestaltung und Integration von erforderlichen Verkehrsflächen abzustimmen. Vor diesem Hintergrund ist weder ein Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 850 bzw. 850Ä erforderlich, noch besteht eine Notwendigkeit in diesem Zusammenhang Anpassungen am Verkehrskonzept zum Europaviertel vorzunehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4125