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Installation einer adaptiven LED-Beleuchtung in der Quellenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der angesprochene Bereich befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone I. In solchen Gebieten sieht der Magistrat derzeit von einer adaptiven Beleuchtung ab. Eine "insektenfreundliche" oder "insektenverträgliche" Beleuchtung im Wortsinne gibt es nach Auffassung des Magistrats nicht. Denn auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder -verträglich bezeichnet werden, locken noch immer bestimmte Insektengruppen an beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auswirken. Die Erreichbarkeit des Sportgeländes ist über die beleuchtete Wegeverbindung zwischen der Quellenstraße und dem Harheimer Stadtweg gegeben. Aus Rücksicht auf die Flora und Fauna hält der Magistrat die Nutzung dieser Verbindung für zumutbar.