Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2014, ST 1428
Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Der vom Ortsbeirat eingeforderte Dispens von dem für die Liegenschaft gültigen Bebauungsplan kann nicht in Aussicht gestellt werden. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, sondern berührt vielmehr die Grundzüge der Planung und greift in Nachbarrechte ein.